Istog: Nach dem Rappen einer Frau für drei Tage verhaftet und dann für 50 Euro verhandelt

Das Stiftungsgericht in Pec, dem Randa Crime Department, hat dem K.A. aufgrund des bestätigten Verdachts die Heimverhaftung zugewiesen. Während der Monate August September 2012 in Banja, der Istog Gemeinde, in Zusammenarbeit mit anderen Menschen hat das Opfer A. S so verschlagwortet, dass nach dem Angeklagten im Voraus Zuflucht in [...]
Das Stiftungsgericht in Pec, dem Randa Crime Department, hat dem K.A. aufgrund des bestätigten Verdachts die Heimverhaftung zugewiesen.
Während der Monate August September 2012 in Banja, der Istog Gemeinde, in Interaktion mit anderen Menschen hat das Opfer A. S, in einer Weise, dass nach dem Angeklagten im Voraus das Opfer in den zweiten Stock seines Ofens nimmt und mit dem Opfer ohne seinen Willen für drei Tage ausführt, ruft dann eine andere Person auf, die das Opfer mit dem Fahrzeug nimmt und ihm 50 (50) Euro (50) gibt, und sendet dann das Opfer an Prizren und engagiert sich in sexuellen Beziehungen ohne seinen Wunsch.
Mit diesen Aktionen hat die Angeklagte Q.A. angeblich eine Menschenrechtsverletzung begangen.
Das Gericht in diesem Strafgerichtsfall hat mehrere Fälle der gerichtlichen Untersuchung, in denen andere Co-Eigentümer regelmäßig kommen, aber der Angeklagte Q.A. hat nie eine Begründung, dass das gleiche in der Außenwelt gefunden wird, so hat das Gericht für das gleiche einen Haftbefehl für sein Verhalten vor Gericht erlassen, dann einen lokalen Notschreiben sowie eine internationale Reihenkarte ausgestellt, mit einem Haftbefehl vom 14.08.2019, das gleiche Mitglied der Polizeistation in Pec wurde auf internationaler Papier vor Gericht gestellt und wurde zu einer Zeit der Verhaftung durch einen Monat (1) ernannt.
Gegen diese Entscheidung hat die unzufriedene Seite das Recht auf Beschwerde beim Beschwerdekammerngericht.












