Kosovar verurteilt in Abwesenheit in der Schweiz zur Unterstützung des Islamischen Staates

Um zu verhindern, dass andere Delfine durchgeführt werden, ist eine vollkommene Verurteilung der Freiheitsentzug unbedingt erforderlich, hat der Bundesanwalt unter anderem auf die gegen den 49-jährigen Kosovar erhobene Anklage geschrieben, die mit der Unterstützung des Islamischen Staates (IS) beauftragt wurde. Der Angeklagte hat wiederholt und deutlich verbreitet [...]
Der Angeklagte wiederholt und deutlich seine strafrechtliche Überzeugung, dass er mit der tiefsten Überzeugung in dieser Hinsicht gehandelt, sagte weiter in der Anklage, schreibt Nzz.ch.
Aber inzwischen ist der Ort dieses radikalen IS-Followers aus Kanton Baselland unbekannt. Nach Angaben seines Anwalts wurde er von Schweizer Behörden vertrieben, sendet albinfo.ch. Aber er weiß auch nicht, wo der Angeklagte derzeit wohnt.
Der Prozess gegen ihn wurde dadurch eingeleitet, dass der Angeklagte Beschwerden gegen den gegen ihn verhängten Haftbefehl eingereicht hatte. Nach diesem Haftbefehl, der nach der Beschwerde automatisch eine Anklageschrift geworden war, hatte Kosovo in verschiedenen sozialen Medien und auf zwei verschiedenen Websites veröffentlicht, mehr als hundert propagandistisches Material für den Islamischen Staat (IS).
Der Federal Intelligence Service hatte ihn durch Kratzer verfolgt, 2014 eine Verurteilung der Bundeskriminalpolizei, Platten albinfo.ch.ch.
Mehr als ein Jahr danach, bis Februar 2016, wurde eine Razzia auf dem Wohnsitz des Beklagten vorgenommen, was zu alarmierenden Ergebnissen geführt hatte. In seinen Cds wurden Bilder und Videos mit Bildern der extremsten Gewalt gefunden. Es ging um grausame Hinrichtungen, einschließlich Kinder in der Rolle der Hinrichtungisten.
Genauso ernst sind die Aussagen, die der Angeklagte während einiger Vernehmungen gemacht hatte. Er fragte nach dem Terroranschlag 2015 auf die Redaktion des satirischen Magazins “Charlie Hebdo” in Paris, er hatte gesagt, es sei eine Freude, von diesem Angriff zu hören.
Laut der Anklageschrift fügte er hinzu, dass jemand, der schlecht über den Propheten spricht, verdient zu sterben, vermittelt albinfo.ch. In einem anderen Verhör sagte er auch, dass derjenige, der schlecht über Allah oder seinen Gesandten redet, getötet werden müsse.
Der Bundeskriminalgerichtshof hat den radikalen Unterstützer des IS Montag in Abwesenheit der völligen Freiheit von sieben Monaten für die Unterstützung einer kriminellen Organisation, für die Verletzung des IS-Gesetzes, sowie für den Besitz von gewalttätigen Inhalten Materialien angeklagt.
Das siebenmonatige Gefängnisurteil, das das Gericht verkündet hat, war etwas höher als das eine bis sechs Monate, als die Anklage beantragt hatte.












