Die Verfolgung sucht nach Heimarrest für weitere 16 Frauen aus Syrien

Der Sonderstaatsanwalt des Kosovo hat den Verfassungsgericht aufgefordert, Maßnahmen zur Verhaftung von Häusern gegen 16 Frauen aus Syrien zu ernennen. V. A. A., E.S., U.S., M.T., L.I., A.A., G. L, D.D., V. I, J. L, R.Q., A. M, J.J., F.Z., Q.S. und E.B. für die kriminelle Arbeit “Organisierung und Beteiligung an terroristischen Gruppen” und “Union oder Turnout [...]
V. A., E.S., U.S., M.T., L.I., A.A., G. L, D.D., V. I, J. L, R.Q., A. M, J.J., F.Z., Q.S. und E.B. Sie sind mit krimineller Arbeit “Organisierung und Beteiligung an terroristischen Gruppen” und “beauftragt Union oder Beteiligung an der Militär- oder ausländischen Polizei, an externen paramilitärischen oder vorpolitischen Formationen, in Gruppenorganisationen oder einzeln außerhalb des Territoriums der Republik Kosovo”.
Während gestern hat der Verfassungsgericht in Pristina auf die Bitte des Sonderstaatsanwalts der Republik Kosovo für die Ernennung von Hausarrestmaßnahmen gegen 1o Angeklagte entschieden, die dem Krieg in Syrien beigetreten sind.
Dieses Gericht kündigt über eine Medienkommuniquique die Heimverhaftung für V. B, F.D., F. L, N.H., A.Z., V. K, H.K., L.L., S.S. und M.A. wegen des kriminellen Engagements oder der Teilnahme an der Militär- oder ausländischen Polizei, in paramilitärischen oder vorpolice ausländischen Formationen, in Gruppenorganisationen oder einzeln außerhalb des Territoriums der Republik Kosovo, nach Artikel 3 Abs. 3 des Gesetzes, das es verbietet, bewaffnete Konflikte außerhalb des Landes zu treten, das Gesetz Nr. 051-002 und “Organisation und die Teilnahme an terroristischen Gruppen aus Artikel 143 Abs. Zwei der KKP.












