Keine Lohnerhöhung, Verfassung setzt das Gesetz über Gehälter aus

Das Verfassungsgericht hat die Entscheidung getroffen, das Gesetz der Gehälter auszusetzen, damit es nicht möglich ist, Gehälter zu erheben. Die Verfassungsentscheidung kam nach einer Beschwerde, die der Omudsman vor Tagen eingereicht hat. Verfassungsentscheidung: Gegenstand der Frage der Nachfrage war die Bewertung des Antrags des Ombudsmans für die Ernennung einer temporären Maßnahme [...]
Das Verfassungsgericht hat die Entscheidung getroffen, das Gesetz der Gehälter auszusetzen, damit es nicht möglich ist, Gehälter zu erheben.
Die Verfassungsentscheidung kam nach einer Beschwerde, die der Omudsman vor Tagen eingereicht hat.
Verfassungsentscheidung:
Gegenstand der Frage der Nachfrage war die Bewertung des Antrags des Ombudsmanns für die Ernennung einer vorübergehenden Maßnahme im Zusammenhang mit dem Gesetz Nr. 06/ L-111 für Gehälter im öffentlichen Sektor, die am 1. März 2019 im Amtsblatt angekündigt wurde, die neun (9) Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft trat.
Der Antragsteller behauptete, dass das umstrittene Gesetz nicht mit Artikel 2 [Practice before Law], Artikel 4 [Die Gründung von Regierung und Macht], Artikel 1 des Artikels 7, Artikel 24 [Ecconomie], Artikel 21 [Centuma], Artikel 22 Absatz 1 [direkte Umsetzung von internationalen Übereinkünften und Instrumenten], Artikel 23 [manchmals Wissen], Artikel 24 [Barina], Artikel 46th of property, Artikel 55th of the rights of the 7th and the 7th of the basic freedoms of the Balkans, und in der 7th [Staat], Absatz 2 des Artikels 102 [allgemeine Kriege des Menschenrechtssystems], Artikel 119 Absatz 1 und Absatz 1 des Gesetzes [rechts].
Im Hinblick auf die vorläufige Forderung forderte der Bürgerbeauftragte, unter Berufung auf die einschlägigen Bestimmungen der Verfassung, das Gesetz für den Verfassungsgericht und das Gericht der Arbeit des Gerichtshofs, auf, dass das Verfassungsgericht die sofortige Auflösung des Gesetzes Nr. 06/ L-111 für Gehälter im öffentlichen Sektor zu machen.” Der Ombudsmann betonte auch, dass er insgesamt 35 individuelle Beschwerden verschiedener Subjekte des öffentlichen Sektors akzeptiert hat und dass es im Interesse der Beschwerden, aber auch der Öffentlichkeit liegt, dass der Gerichtshof beurteilen wird, ob das umstrittene Gesetz die berechtigten Interessen dieser Beschwerden betrifft. ”
Das Gericht, unbeschadet der Forderung und der Verfassungsmäßigkeit des gegenteiligen Gesetzes, in Unterstützung von Artikel 116.2 der Verfassung, Artikel 27 des Gesetzes für das Verfassungsgericht und der 57. Regel der Arbeit beschlossen mit Mehrheit der Stimmen:
- T Um... TAKE die vorübergehende Maßnahme bis zum 30. März 2020, ab dem Datum der Veröffentlichung;
- T Um... THROUGHOUT die gesamte Anwendung des Gesetzes Nr. 06/ L-111 für Gehälter im öffentlichen Sektor, die gleiche Länge.












