Indoctrination: Kosovo-Kämpfer I Das SIS legte eine Sprengweste auf den 3-jährigen Jungen und gab ihm das Gewehr

Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat heute vor dem Verfassungsgericht in Pristina, dem Sonderabteilung, gegen die Angeklagten V.Q., für die kriminelle Organisation und die Teilnahme an terroristischen Gruppen, die Misshandlung oder das Verlassen des Kindes gemäß KPRK erhoben. Der Sonderstaatsanwalt berichtet, dass der Angeklagte V.Q., am 28.06.2014, zusammen mit der späten A.U., bis [...]
Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat heute vor dem Verfassungsgericht in Pristina, dem Sonderabteilung, gegen die Angeklagten V.Q., für die kriminelle Organisation und die Teilnahme an terroristischen Gruppen, die Misshandlung oder das Verlassen des Kindes gemäß KPRK erhoben.
Der Sonderstaatsanwalt berichtet, dass der Angeklagte V.Q. am 28.06.2014, zusammen mit der späten A.U., aus der Gemeinde Ferizaj, um der terroristischen Organisation I Das SIS in Syrien das Territorium des Kosovo auf den Weg von Hani Elez, wo es nach Mazedonien gegangen ist, und nach Erhalt von Anweisungen auf dem Weg von I.A. Sie sind durch illegale Straßen in ganz Bulgarien und der Türkei gefahren, wo sie später in Syrien angekommen waren und an der Grenze von ISIS-Mitgliedern gehostet wurden.
Nachdem sie die Form identifiziert und aufgenommen hat, hat sich als Mitglied dieser Organisation auf eine entsprechende Ausbildung aufmerksam gemacht, wo sie dann als Krankenschwester in den Militärkliniken des IS gearbeitet hat, und in dieser Zeit wurde sie mit militärischen Uniformen, automatischen Gewehren und Sprengwesten ausgestattet, die durch Fotos und Aufzeichnungen der terroristischen Organisation I. Das SIS, die auch im 29.12.2017 von den syrischen demokratischen Kräften verhaftet wurde, wo es bis 19.04.2019 geblieben ist, mit dem Fall, dass es in den Kosovo zurückgetreten wurde.
Und am 08.09.2017, in Konfliktgebieten in Syrien, das Haus, in dem er vorübergehend wohnt, als Mitglied der terroristischen Organisation I SIS, zwang sein Kind zu U.Q. Etwa drei Jahre alt, um sich an Aktivitäten zu beteiligen, in denen die Entwicklung des Kindes gefährdet oder beschädigt ist, in einer Weise, die die Weste mit Sprengstoffen bringt und ihm das automatische Gewehr in seine Hand sagt: “Nehmen Sie die Dose und werfen Sie die Bam, bam”, von denen alle von der Videokamera aufgenommen wurden.
Der Angeklagte V.Q. Mit diesen Handlungen hat er kriminelle Handlungen zur Misshandlung oder zur Aufgabe eines Kindes gemäß Artikel 250 Absatz 4 KPRK begangen. /Periscopi/












