PZAP akzeptiert Beschwerde zu zählen 1,806 Pakete, die nicht von diaspora behandelt werden

Die Organisation G ERMIN hat auch eine Beschwerde bei der unabhängigen Stelle von Anca und Parastre KPAP über 1806 unbehandelte Wahlpakete aus dem Diaspora eingereicht, die fordern, dass nach dem Auftrag des Gesetzes über die Generalwahl und nach den Urteilen des Obersten Gerichtshofs konkrete Aktion [...]
Diese Organisation sagt, dass bei der Überprüfung und Zählung von Stimmpaketen, die nach dem 5. Oktober per E-Mail durchgeführt wurden, die Beobachter der G Organisation ERMIN bemerkt hat, dass CEC die Entscheidung nicht vollständig umsetzt A.A. UZH.nr. 20/2019 Supreme Court, in Bezug auf Stimmrechtsvoreingenommenheit in Frage.
“Die CEC hat nicht so 1806 Papierfälle aus der Diaspora verarbeitet, die zwischen dem 11. und 1919 erreicht haben, dem Tag, an dem Beschwerden an die Wahltafel für Anxiety und Parashtre (PZAP) von der politischen Subjekt Vetevendosje Bewegung ausgeübt wurden, die zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Einhaltung der Nachwahlpapierarbeit und bis zum 17. Oktober 2019 geführt hat. Wir denken, dass diese CEC-Aktion nicht mit dem Akt der Vorurteile vereinbar ist A.A. UZH.nr. 20/2019, 30.10.2019 Supreme Court. 1806 unbehandelte Wahlpakete von unseren im Ausland lebenden Mitbürgern wurden ohne das Verifizierungsverfahren abgelehnt. Alle diese Pakete wurden als Postsendungen vor der von der CEC gesetzten Frist für den Versand von Postsendungen, vom 19. September bis zum 5. Oktober 2019, veröffentlicht, die möglicherweise auf der Grundlage des BPS-Stempels am Anfangstermin gelten. Darüber hinaus sind 1806 Pakete vor der Überprüfung und Zählung von 4639 anderen, die Gegenstand der ersten LVV-Beschwerung waren, zur CEC gekommen, was bedeutet, dass die Aufnahme in die Zahl der 1806 neuen Pakete das Verfahren anderer Pakete nicht verzögert hätte. Das Scheitern, diese Pakete zu behandeln, Konflikte mit der Ausführung des Obersten Gerichtshofs A.A. UZH.nr. 20/2019 des Datums 30.10.2019 sowie der früheste Urteilsakt dieses Gerichtshofs, A.A. -W. ZH.nr. 19/2019 am 25.10.2019. Wie für die Gültigkeit der Stimmen per E-Mail nach der gesetzlichen Frist und der Wahlregel CEC. 03/2013, Supreme Court durch Vorurteile A.A. UZH.nr. 20/2019 hat klar entschieden, dass die Ablehnung von Stimmen, die nach dem 5. Oktober in der Post kommen, eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt, deren Umsetzung durch Artikel 22 der Kosovo-Konstitution gewährleistet ist. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs findet, dass “inus 96 pars. 3 des Gesetzes für Generalwahlen und Artikel 4 Geld. 4 der Wahlregel Nr. 032013 sind in Abstimmung mit Artikel 3 des Europäischen Menschenrechtsübereinkommens, das das Recht auf freie Wahlen umfasst, und in konkreten Fällen wurden die Wähler ohne ihre Schuld die Möglichkeit beraubt, ihre Meinung über die Wahl der Mitglieder des Kosovo-Parlaments zu äußern, die Wähler wurden die Essenz des Wahlrechts gemäß Artikel 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verweigert. Ebenso widerspricht die Ablehnung der Verfolgung von 1806 Paketen auch dem Urteil des ersten Obersten Gerichtshofs in diesem Fall, A.A. UZH.nr. 20/2019, die nach dem Gesetz Nr. 03 L-006 für das Verfahren der Grafschaft, Art. 127 Abs. 2 findet, dass die von der Post initiierten Stimmen «vor dem Wahldatum “als in die CEC innerhalb der akzeptablen” Frist angekommen behandelt werden sollten. Alle 1806 ungezählten Pakete wurden vor dem Wahltag gestartet. Insbesondere wurden sie von 19. September bis 5. Oktober 2019 per Post geliefert. Entsprechend der Begründung dieses Gerichtshofs sollten auch diejenigen, die “als in die CEC angekommen sind, innerhalb einer akzeptablen” Frist behandelt werden und den gleichen Prozess der Überprüfung und Zählung, ebenso wie andere, durchlaufen werden; ein Kommuniqué der Organisation wird gesagt.
Diese Organisation, durch eine Kommunique, sagt, dass nach der Logik der Urteile des Obersten Gerichtshofs über E-Mail-Stimmen alle vor dem Wahltag veröffentlichten Stimmpapiere, die bis zum Tag vor der Verarbeitung von 4639 Paketen, für die die Vetevendosje-Bewegung bei politischem Subjekt eingereicht wurde, erreicht haben.
In diesem Zusammenhang sind 1806 Stimmpakete so wertvoll wie die anderen 4.639 von der CEC bereits nummerierten Pakete und müssen unverzüglich verarbeitet werden.












