Kosovo-Staatsanwaltschaften-Verbund reagiert: Blakaj hat weder Bedenken noch Bedrohung geäußert

Der Lenkungsrat des Verbandes der Obersten des Kosovo, auf der Sitzung vom 23. August 2018, mit der sie die Situation diskutierten, die nach dem Rücktritt des ehemaligen Sonderstaatsanwalts, Herrn Elez Blakaj, entstanden ist, hat diese öffentliche Reaktion gemacht: Der Verband der Obersten des Kosovo, als nichtstaatliche Einrichtung, die eine gesetzliche Verpflichtung zum Schutz der Interessen der Staatsanwälte hat, [...]
Der Kosovo-Staatsanwaltschaftsverband, als Nichtregierungsinstitution, die eine gesetzliche Verpflichtung zur Wahrung der Interessen der Staatsanwälte hat, ist der Ansicht, dass die Verwaltung des Staatsanwaltschaftssystems nicht von bestimmten politischen Kreisen oder von der Zivilgesellschaft benannten Personen abgebaut werden kann, weil dies als direkte Störung in die unabhängige Arbeit des Staatsanwaltschaftssystems und eine Tendenz, Ermittlungen in bestimmten Straffällen zu untergraben gilt.
Der Kosovo-Staatsanwaltschaftsverband kündigt die öffentliche Meinung an, dass bisher kein Staatsanwalt des Kosovo-Staatsanwaltschaftssystems, einschließlich Herrn Blakaj, keine Sorge geäußert hat, entweder als Bedrohung oder als Auswirkung auf seine unabhängige und unparteiliche Arbeit von jedem. So öffentliche Aussagen darüber, ob Bedrohungen und Einflüsse innerhalb des Staatsanwaltschaftssystems sein persönliches oder anderes abdecken sollen. Darüber hinaus wird der Kosovo-Staatsanwaltschaftsverband die Verantwortung von Staatsanwaltschaften, die durch ihre Handlungen das Bild des Staatsanwaltschaftssystems, die Interessen der Bürger und staatlichen Institutionen der Republik Kosovo untergraben, stärker reagieren.
Der Kosovo Staatsanwaltschaftsverband unterstützt die Arbeit jedes einzelnen Staatsanwaltschafts- und Staatsanwaltschaftsleiters des Staatsanwaltschaftssystems stark und verurteilt jede Tendenz, das Engagement jedes Staatsanwaltschafts individuell und kollektiv zu verweigern, was völlig inakzeptabel ist und nicht zur Umsetzung des Gesetzes in der Republik Kosovo beiträgt.












