Verbotene Haftmaßnahme gegen drei VV-Aktivisten

Das Berufungsgericht im Kosovo hat die Haftmaßnahme gegen Anklagepunkte A.A., FK und E.H. ausgesetzt, die in Freiheit geschützt werden, berichtet KTV. Diese drei werden zusammen mit den am häufigsten angeklagten A.B. vom Sonderanwalt für Strafarbeit “dem Vorsitz der terroristischen kriminellen Arbeit” gemäß Artikel 136 Absatz 1 angeklagt. [...]
Das Berufungsgericht im Kosovo hat die Haftmaßnahme gegen Anklagepunkte A.A., FK und E.H. ausgesetzt, die in Freiheit geschützt werden, berichtet KTV.
Diese drei werden zusammen mit den am häufigsten angeklagten A.B. vom Sonderanwalt für Strafrechtsarbeit “dem Vorsitz der terroristischen kriminellen Arbeit” gemäß Artikel 136 Absatz 1 angeklagt.
Das Strafkollegium dieses Gerichts, das im Zusammenhang mit der Beschwerde des Sonderanklägers und Beschwerden der Verteidiger des Angeklagten entscheidet, legte am Montag, 26.02.2018 gegen die erste Anklageschrift ein, entschied auch über den Haftfall, gegen die Angeklagten, und lobte, dass sie bereits die rechtlichen Gründe für sie abgefeuert haben, in Haft zu bleiben.
Diese Entscheidung hat nur mit dem Bruch der Haftmaßnahme zu tun.
Das Gericht wird auch innerhalb der gesetzlichen Frist seine Entscheidung über die Beschwerden der Parteien gegen die Anklage veröffentlichen.




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