Gute Nachrichten für Kosovo Landwirte, die Subventionen wünschen

Das Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums hat heute die Bewerbungsfrist für Direkt-/Subventionszahlungen für einige Kulturen und landwirtschaftliche Aktivitäten eröffnet. Im Programm für Direktzahlungen 2018 hat der MBPHR ein Budget von 25m Euro und Fristen für die Bewerbung für dieses Programm ab heute (Februar 15th) geplant und endet am 31. März [...]
Im Programm für Direktzahlungen 2018 hat der MBPHR ein Budget von 25m Euro und Fristen für die Bewerbung für das Programm ab heute (Februar 15th) geplant und endet am 31. März 2018.
Nach einem Bericht des Ministeriums für Landwirtschaft hat das Programm dieses Jahres Getreidezuschüsse für Weizensamen, Mais, Gerste, Gerste, Roggen, Sonnenblumen, Kühe, Milchbüffel, Schafe und Ziegen, Geflügel, Vieh, Schweine, Roggen, bestehende Obstgärten, offenes Feldgemüse, bestehende Weinberge, Bio-Landwirtschaft sowie Holz und Reben zur Verfügung gestellt.
Auch die Subscientisierung wird für die Aquakultur sein, berichtet, dass Kürzungen, Milch nach Qualitätskategorien und offiziell für Wein erklärt werden. Im diesjährigen Programm für Direktzahlungen, Unterstützung für die Kultur von Gerste und Toast, wo von 100 Euro wie letztes Jahr, diese Unterstützung 150 Euro pro Hektar gepflanzt wurde. Auch im Gartenbausektor wird die diesjährige Rebpflanze keine Eskalation der Unterstützung haben, wird aber von allen Landwirten unterstützt, die eine Ernte von mindestens 0,10 Hektar haben, von 1.000 Euro pro Hektar. Und die Pflanzenzüchter dieses Jahres, zusätzlich zur Unterstützung der Kultivierung dieser offenen - Feldkulturen, werden sich auch auf den Gewächshausbau verlassen. Die nächste Innovation im diesjährigen Programm ist auch eine wachsende Unterstützung für die Organ-Landwirtschaft, wo im vergangenen Jahr von 300 Euro die Unterstützung 500 Euro pro Hektar geworden ist. Darüber hinaus gibt es Innovationen im Viehwirtschaft, in gemeldeten Deponien, die neben den Kategorien A und B durch Direktzahlungen von den Kategorien C und D unterstützt werden. Für weitere Informationen, in Bezug auf direkte Zahlungsanwendungsverfahren und spezifische Kriterien, können Landwirte über die Web-Sites des Ministeriums und die Landwirtschaftsentwicklungsagentur” informiert werden.












