CEC pending requests for observer accreditation

Die Zentrale Wahlkommission wartet auf Anforderungen an Akkreditierungsbeobachter zur Überwachung der lokalen Wahlen am 22. Oktober. Die CEC berichtet, dass zertifizierte politische Themen, NGOs und Regierungs- und Regierungsorganisationen, spezialisierte internationale Organisationen, die sich mit Wahlen und Menschenrechten befassen, Häuser [...]
Die CEC berichtet, dass zertifizierte politische Subjekte, NGOs und zwischenstaatliche Regierungsorganisationen, spezialisierte internationale Organisationen, die sich mit Wahlen und dem Schutz der Menschenrechte, der Medienhäuser und der Vertreter ausländischer Länder befassen, dem Amt für die Registrierung von politischen Parteien zur Verfügung stellen können und die Forderung nach Akkreditierung von Beobachtern für lokale Wahlen bestätigen können.
Die Frist für die Einreichung von Akkreditierungsanfragen lautet wie folgt:
- Die Frist für die Einreichung der Nachfrage nach Medienakkreditierung beträgt 15 Tage vor dem Wahltag, also bis zum 6. Oktober 2017;
- Die Frist für die Einreichung der Forderung nach Akkreditierung für Einzelpersonen im Auftrag der Organisation ist 30 Tage vor dem Wahltag, also bis zum 21. September 2017;
- Die Frist für die Übergabe des Antrags auf Akkreditierung der Beobachter der Organisation ist 25 Tage vor dem Wahltag, also bis zum 26. September 2017;
- Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Akkreditierung von Beobachtern der Wahltagsüberwachungsorganisationen ist 20 Tage vor diesem Tag, also bis zum 2. Oktober 2017;
Alle detaillierten Informationen über die Bewerbung für die Akkreditierung des Beobachters finden Sie in diesem Link: http://www.kqz-x.org/sq/V...











