Neue Regeln für die Lizenzierung von International Driver in Mazedonien

Das Ministerium für Inneres von Mazedonien informiert die Bürger darüber, dass jeder Fahrer, der eine Führerschein hat, auf seiner Anfrage auch eine internationale Lizenz besitzen kann. Wie vom Innenministerium mitgeteilt, Artikel 315, Absatz 1 und 6 des Gesetzes über die Sicherheit des Straßenverkehrs (Ob.169 / 15), [...]
Wie vom Ministerium für Inneres, Artikel 315, Absatz 1 und 6 des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes (Br.169 / 15), das ab 30.06.2017 praktiziert wird, werden Fahrer, die Sanktionen gegen das Verbot der Fahrzeugnutzung für eine bestimmte Zeit ausgesetzt sind, nicht in der Lage sein, eine internationale Fahrerlizenz zu erhalten, bis sie aufgehört haben.
Laut der im Amtsblatt der RM Nr.80 / 16 veröffentlichten Regulierungsbehörde wird der Antrag des Fahrers auf die Freigabe einer internationalen Lizenz mit einem Zertifikat des Innenministeriums und der SPB (Administrative Affairs Department) in Verbindung gebracht, dass der Fahrer keine Sanktionen für die Gegeneinvention hat, bzw. die Beendigung der Fahrzeugzirkulation. Dieses Zertifikat wird sofort nach Anfrage ausgestellt.











