Von zwei Verdächtigen wegen Mordes an Imam in Zlipotok von Dragas verhaftet

Prizrens Gründungsstaatsanwalt hat zwei Verdächtige im Dorf Zlipotok von Dragas festgenommen.
Der Angeklagte B.H., am 29.06.2026, im Dorf Zlipotok, Gemeinde Dragas, hat dem verstorbenen G.T. des Lebens bewusst entzogen.
Nach der laufenden Untersuchung ist das Ereignis angeblich auf einen früheren Streit zwischen Angeklagten und Opfern über die Ausbeutung eines Vermögens (Livania) zurückzuführen. Der Angeklagte B.H. hat das Opfer akut verletzt (Trick) dadurch verursacht, dass G.T. am Tatort verstorben ist. Mit diesen Handlungen, B.H., hat kriminelle Arbeit begangen"schwerer Mord"nach Artikel 173, nach dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo. Unterdessen hat der Angeklagte I.H., (Vater des Angeklagten B.H.), angeblich, obwohl er nahe am Tatort war und in der Lage war, Hilfe zu leisten, ohne sich oder andere zu riskieren, nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um dem Opfer, der in direkter Lebensgefahr war, Hilfe anzubieten. Durch diese Aktionen, I.H., hat kriminelle Arbeit begangen"das Versäumnis, "von Artikel 188 zu unterstützen, nach dem Kosovo Republic Penal Code”, schlägt die Staatsanwaltschaft.
Vollständige Ankündigung:
Die Inhaftierung der beiden Angeklagten im Zusammenhang mit dem Mordfall Dragish Prizren -- 01. Juli 2026, der Verfassungsankläger in Prizren -- gibt die öffentliche Meinung bekannt, dass er vom Verfassungsgericht in Prizren, der Ernennung der Haftmaßnahme gegen B.H. Anklagepunkte und I.H. wegen des Falles des schweren Mordes im Dorf Zlipotok, der Gemeinde Dragas, gesucht hat. Nach dem Antrag hat der Angeklagte B.H., um 29.06.2026, um 11:00 Uhr im Dorf Zlipotok, der Gemeinde Dragas, dem verstorbenen G.T. des Lebens bewusst entzogen. Nach der laufenden Untersuchung ist das Ereignis angeblich auf einen früheren Streit zwischen Angeklagten und Opfern über die Ausbeutung eines Vermögens (Livania) zurückzuführen. Der Angeklagte B.H. hat das Opfer akut verletzt (Trick) dadurch verursacht, dass G.T. am Tatort verstorben ist. Mit diesen Handlungen, B.H., hat kriminelle Arbeit begangen"schwerer Mord"nach Artikel 173, nach dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo. Unterdessen hat der Angeklagte I.H., (Vater des Angeklagten B.H.), angeblich, obwohl er nahe am Tatort war und in der Lage war, Hilfe zu leisten, ohne sich oder andere zu riskieren, nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um dem Opfer, der in direkter Lebensgefahr war, Hilfe anzubieten. Mit diesen Maßnahmen hat I.H. die kriminelle Arbeit (im Folgenden"Verbrechen") mit Artikel 188 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo begangen. Der Verfassungsankläger in Prizren setzt sich weiterhin für die Bekämpfung der Kriminalität, die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und die Durchsetzung aller, die mit dem Gesetz in Konflikt stehen, ein. /Periskop











