Supremeity erleichtert das Urteil über Edmond Liqi von lebenslanger Haft auf 30 Jahre für den Mord an seiner Frau

Der Oberste Gerichtshof des Kosovo, der im Zusammenhang mit der Beschwerde des Verteidigers von Edmond Lajqi und der Beschwerde des Bevollmächtigten der geschädigten Partei entscheidet, hat die Beschwerde teilweise genehmigt und das Gesetz des Verfassungsgerichts in Pec und das Berufungsgericht in Bezug auf das Urteil geändert.
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Angeklagten E.L., wegen schwerer krimineller Mordhandlungen verurteilt, aus Artikel 173 Absätze 1 Punkte des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo 1.3 und Besitz, Kontrolle oder unbefugter Besitz von Waffen nach Artikel 366 Absatz 1 des Strafgesetzbuches, die 30 (dreißig) Gefängnisstrafe, in denen die in Haft verbrachte Zeit auch berechnet werden, ab dem 16. April 2024.
In anderen Teilen sind die Urteile des Verfassungsgerichts in Pec und des Berufungsgerichts unverändert geblieben.
Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass die Gerichte niedrigerer Institutionen sich gegenüber der Justizsituation in Bezug auf die Schuldigen und die gerichtliche Ernennung von Straftätern bewiesen haben, während sie in dieser Hinsicht keine wesentlichen Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen oder Verstöße gegen das Strafrecht feststellen. Er hat auch geschätzt, dass nach dem Klagegrund des Beklagten die Beschwerdeansprüche des Missverständnisses oder des unvollständigen Staates nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung nicht zugelassen wurden.
Allerdings hat der Oberste Gerichtshof geschätzt, dass die Gerichte des ersten und zweiten Grades Artikel 41 des Strafgesetzbuches nicht gegen die Aussprache einer lebenslangen Strafe umgesetzt haben. Nach Einschätzung des Obersten Gerichtshofs hatten einige der als besonders belastend erachteten Umstände keine Unterstützung in den Beweisen, während einige von ihnen Elemente der kriminellen Arbeit selbst darstellen und aus diesem Grund die Aussprache der schlimmsten Strafe nicht rechtfertigen können, wie das Gesetz besagt.
Der Oberste Gerichtshof hat betont, dass lebenslange Haft nur bei besonders schweren Umständen ausgesprochen werden kann, die den Fall eindeutig von den gemeinsamen Fällen derselben Straftat unterscheiden und wenn eine mildere Strafe nicht proportional zum Gewicht der Arbeit und der Schuld der Täter wäre.
In diesem Fall hat der Oberste Gerichtshof geschätzt, dass diese rechtliche Norm nicht erfüllt wurde.
Basierend auf dem Prinzip der Individualisierung und der proportionalen Bestrafung sowie auf der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte schätzt der Oberste Gerichtshof, dass die 30-jährige Strafe proportional zum Gewicht des Strafaktes, dem Grad der Schuld und dem Risiko des Angeklagten ist und dass mit diesem Satz der Zweck der Bestrafung sowohl im Hinblick auf die individuelle als auch auf die allgemeine Prävention verwirklicht werden kann.











