Die Staatsanwaltschaft fordert die Inhaftierung serbischer Bürger, die von kriminellen Import-, Export- und unerlaubten Waffenverkäufen verdächtigt werden

Der Verfassungsstaatsanwalt in Pristina hat die Ernennung der Haftmaßnahme gegen Verdächtige mit Initialen gefordert Mr. M., Bürger Serbiens, verhaftet am 22. Juli 2026 unter Verdacht einer kriminellen Tätigkeit “Import, Export, Lieferung, Transport, Produktion, Austausch, Vermittlung oder unbefugter Verkauf von Waffen oder explosiven Materialien”.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde die Verhaftung nach der Entwicklung intensiver Untersuchungen und der Sammlung materieller Beweise in Unordnung begangen.
Laut der Ankündigung wurden Schusswaffen angeblich aus Serbien importiert und dann im Widerspruch zu den geltenden Rechtsvorschriften geändert.
Daher war den Verdächtigen die 48-stündige Haftmaßnahme zugeteilt worden, während die Staatsanwaltschaft am 23. Juli einen Antrag auf Haftzuweisung stellte.
Vollständige Ankündigung:
Die Haft der Angeklagten wegen krimineller Arbeit ist erforderlich, Import, Export und unberechtigter Waffenverkauf
Pristina, 23. Juli 2026 .2026, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, kündigt die öffentliche Meinung an, dass nach der Entwicklung intensiver Untersuchungen und der Sammlung materieller Beweise, am 22.07.26, auf Anordnung des Staatsanwalts, die Verdächtige Person mit den Initialen Mr.M., ein Bürger der Republik Serbien, unter Verdacht, dass er die kriminelle Arbeit von Importen, Exporten, Transport, Produktion, Austausch, Vermittlung oder Verkauf von materiellen Waffen oder Artillerie durch 364 der Republik Kosovo durchgeführt.
Nach Angaben des Anklägers wurden Schusswaffen aus der Republik Serbien eingeführt und anschließend gegen geltende Rechtsvorschriften geändert.
Auf Anordnung des Staatsanwalts wurde die Haftmaßnahme 48 Stunden lang gegen die Verdächtigen verhängt, während der Verfassungsankläger in Pristina heute am 23.07.26 wegen des Verdachts, dass er kriminelle Arbeit, Einfuhr, Ausfuhr, Lieferung, Transport, Produktion, Austausch, nicht autorisierte Vermittlung oder den Verkauf von Waffen oder explosivem Material nach Artikel 364 des KPR durchgeführt hat, beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Ernennung der Haftmaßnahme gestellt hat.
Der Verfassungsankläger in Pristina setzt sich weiterhin dafür ein, Verbrechen zu bekämpfen, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und allen, die mit dem Gesetz in Konflikt stehen, Gerechtigkeit zu bringen./Periskop











