Die KEG setzt 48 diplomatische Vertretung der physischen Abstimmung: Das ist alles, wofür sie wählen können.

Die KEK traf die Entscheidung, die Liste der Wahllokale in diplomatischer Vertretung zu genehmigen und die maximale Anzahl der Wähler festzulegen, die am 6. Juni für eine physische Abstimmung registriert werden konnten.
Gemäß dem Beschluss der KEG soll das Abstimmungsverfahren auf 48 diplomatischen Vertretungen mit insgesamt 70 Sitzen stattfinden, davon 33 Botschaften und 15 Konsulate. Inzwischen ist die maximale Anzahl von Wählern, die sich registrieren können, um an diesen Wahllokalen zu wählen 66.450.
Die Beschränkung der maximalen Anzahl von Wählern, die sich registrieren können, gilt nur für die Abstimmung über die diplomatische Vertretung, während die Zahl der Wähler, die sich per Post anmelden können, unbegrenzt ist. Im Falle der Begegnung mit der maximalen Anzahl von Wählern in diplomatischer Vertretung, nach dem Anwendungs-Zeit-Prinzip, wird der Antragsteller für die Aufzeichnung anderer Möglichkeiten der Abstimmung über Post.















