IKD verklagt das Parlament für die Intervention zur Prüfung der Jurisprudenz der Kommission

IKD verklagt das Parlament für die Intervention zur Prüfung der Jurisprudenz der Kommission

Das Kosovo-Institut für Justiz (IKD) hat dem Verwaltungsgericht der Republik Kosovo gegen das Parlament der Republik Kosovo Anklage erhoben, durch das es die Nichtigerklärung der Nr. 10V-276/1, vom 27. April 2026, betreffend die Erteilung des Mandats der Kommission zur Erteilung der Jurisprudenzprüfung gefordert hat.

Die IKD widersetzt sich durch diese Anklage der Art und Weise, wie die Versammlung das Mandat der Jurisprudenzkommission, die nach dem Gesetz Nr. 08/L-033 für die Jurisprudenz Proving eine dreijährige Amtszeit bis zum 15. Dezember 2026 hatte, unterbrochen hat.


In der Anklageschrift heißt es, dass die Entscheidung des Parlaments rechtswidrig und willkürlich sei, da dadurch die vorläufige Entscheidung für die Ernennung der Kommission abgeschafft und ihre gesamte Zusammensetzung ohne klare Rechtsgrundlage, ohne regelmäßiges Verfahren und ohne rechtliche Begründung ersetzt worden sei.

Nach Ansicht der IKD gibt das Gesetz über die Beweissicherung der Versammlung nur die Zuständigkeit für die Ernennung von Mitgliedern der Kommission, sieht jedoch nicht vor, dass ihr Mandat vorzeitig eingestellt wird. Die Anklage weist darauf hin, dass fehlende rechtliche Bestimmungen für die Kündigung oder Aussetzung des Mandats nicht als Genehmigung für ein willkürliches Eingreifen in das Mandat einer unabhängigen Berufskammer ausgelegt werden können.


Insbesondere wird in der Anklage vorgeschlagen, dass die Berufungsgewalt “nicht automatisch die Befugnis einschließt, das Mandat vorzeitig zu beenden. Hätte der Gesetzgeber beabsichtigt, dem Parlament während des Mandats das Recht zu gewähren, die Zusammensetzung der Kommission herunterzuladen oder zu ersetzen, hätte er dies ausdrücklich im Gesetz festgelegt, indem er die Grundlage, das Verfahren und die Standards für die Ausübung dieser Komponente festlegte. Diesem Ansatz folgten Rechtsvorschriften zur Regelung anderer unabhängiger Einrichtungen.

Und so hat die IKD in der Anklageschrift betont, dass die umstrittene Entscheidung keine Rationalität hinsichtlich der Notwendigkeit enthält, das Mandat der bestehenden Kommission abzuschneiden, keine konkreten Verstöße seitens der Kommissionsmitglieder festzustellen und keine Erklärung über die Rechtsgrundlage enthält, die sie für ihre Ersetzung vor Ablauf des gesetzlichen Mandats gedient hat.


In dieser Richtung ist die IKD der Auffassung, dass die Entscheidung des Parlaments auch gegen das Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren ergangen ist, da es keine gerichtliche und tatsächliche Begründung des Verwaltungaktes gibt, die die Grundsätze der Legitimität, der gerichtlichen Sicherheit und der berechtigten Erwartungen verletzt.

Darüber hinaus Die IKD in der Anklageschrift hat betont, dass dieser Ansatz gefährliche institutionelle Präzedenzfälle schafft, da er bedeutet, dass die Mandate der gesetzlich bestellten Berufsorgane jederzeit ohne klare rechtliche Kriterien und ohne regelmäßiges Verfahren unterbrochen werden können.


Die IKD hat auch an die vom Verfassungsgericht in der Sache KO127/21 festgelegte Norm zur Entlassung von Mitgliedern des unabhängigen Rates für den Kosovo-Zivildienst erinnert, nach der die Mandate unabhängiger Einrichtungen nicht kollektiv und ohne konkrete individuelle Überlegungen unterbrochen werden können.

In der Anklageschrift schätzt die IKD, dass der Jurisprudence-Test Mechanismen von besonderer Bedeutung für das Justizsystem darstellt, da er direkt die berufliche Bewertung von Rechtsanwälten betrifft, die auf die Ausübung wichtiger Funktionen im Justiz- und Justizsystem in der Republik Kosovo abzielen. Aus diesem Grund muss sich die Zusammensetzung und Funktionsweise der Kommission nach der IKD auf die Grundsätze der Unabhängigkeit, der institutionellen Stabilität und Legitimität stützen.


Durch diese Anklageschrift hat die IKD dem Verwaltungsgericht vorgeschlagen, die Anklage als Grundlage zu genehmigen und das Urteil Nr. aufzuheben. 10-V-276/1 der Versammlung der Republik Kosovo als illegal.

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