CEC sagt Kandidatennamen für Abgeordnete werden von den zuständigen Institutionen überprüft werden

Die politischen Parteien müssen den Abgeordneten der Zentralen Wahlkommission am Dienstag Kandidatenlisten vorlegen.
E Die KEK hat gewarnt, dass alle Kandidaten, die bei den Wahlen zum 7. Juni für die Kosovo-Versammlung teilnehmen wollen, im Rahmen der institutionellen Überprüfung unterzeichnet werden.
Durch diesen Prozess wird die Zentralwahlkommission prüfen, ob die Kandidaten für Abgeordnete die rechtlichen Kriterien für die Teilnahme an den Wahlen gemäß dem Gesetz über die allgemeinen Wahlen, Artikel 30, erfüllen.
“Unter Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, die die Eignung/Befähigungsfähigkeit von Bewerbern für die Bescheinigung beinhalten, legt die Zentralwahlkommission die zuständigen Institutionen zur Überprüfung zusammen mit der Liste der Kandidaten vor, die für die Teilnahme an der Wahl in Frage kommen sollen, um zu beurteilen, ob sie im Einklang mit Artikel 30 des Allgemeinen Wahlgesetzes stehen. Dies ist eine Praxis gefolgt von der CEC auch in früheren Wahlprozessen”, sagte CEC-Sprecher Valmir Elezi. /Periskop












