CEC beginnt Aufnahme von Menschen mit besonderen Bedürfnissen Abstimmung

Die Zentralwahlkommission (KQZ) hat angekündigt, dass die Volkszählung begonnen hat, für Personen mit besonderen Bedürfnissen zu stimmen, die aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht in ihren Sitzen wählen können.
Laut der Ankündigung dürfen diese Bürger an ihrer Adresse über die mobilen CEC-Teams abstimmen.
Die Anmeldefrist ist vom 22. Mai bis 31. Mai 2026.
Interessierte können sich über die Online-Plattform der CEC bewerben oder in den Büros der Kommunalwahlkommissionen erscheinen.
Die KEG hat alle Personen gefordert, die die Voraussetzungen erfüllen, diese Gelegenheit zu nutzen, um ihr Stimmrecht auszuüben.












