5.6 vom 7. Mai Dies sind Fristen für politische Parteien, Beobachter und Wähler Registrierung außerhalb des Kosovo für vorzeitige Wahlen

Diese Woche wird erwartet, dass die Zentralen Wahlkommission mit großer Verantwortung betraut ist, da einige der wichtigsten Fristen für politische Parteien abgeschlossen sind, während neue Prozesse, die auf Wähler abwägen, gleichzeitig beginnen.
Bis Donnerstag, den 7. Mai müssen die im Kosovo registrierten politischen Parteien die KEG zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Wahlen und zur Bildung von Koalitionen melden.
Währenddessen, am Dienstag, dem 5. Mai, wird die Wählerregistrierung außerhalb des Kosovo beginnen, sich für die Akkreditierung von Beobachtern und Medien zu bewerben, und am Mittwoch, dem 6. Mai, wird die Volkszählung beginnen und im Voraus die Liste der diplomatischen Vertreter sowie die maximale Anzahl der Wähler, die für die physische Abstimmung in Botschaften und Konsulaten registriert werden können.
Am selben Tag wird die CEC am 6. Mai die elektronische Plattform öffnen, um den Wechsel des Wahlzentrums innerhalb der Gemeinde zu ermöglichen und Ungenauigkeiten auf der Abstimmungsliste zu ermöglichen.
Was die politischen Parteien betrifft, so hat CEC-Sprecher Valmir Elezi für die Online-Wirtschaft klargestellt, dass die Ankündigung der Teilnahme oder Teilnahme an den Wahlen sowie die Bildung von Koalitionen nur auf 53 im Kosovo eingetragene und aktive politische Parteien zurückzuführen sind.
“Alle im Kosovo registrierten politischen Parteien sind dafür verantwortlich, dass der am 7. Mai beginnende und am 7. Mai endende Bericht der KEG über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an den vorgezogenen Wahlen für die Kosovo-Versammlung innerhalb einer siebentägigen Amtszeit vorliegt. Diese Verpflichtung gilt nur für 53 politische Parteien, die derzeit Teil des kosovarischen politischen Parteiregisters sind, und umfasst keine Themen, die als Bürgerinitiativen oder unabhängige Kandidaten konkurrieren sollen. Auch bis zum 7. Mai sollten politische Parteien, die an dieser Wahl durch die Koalition teilnehmen wollen, der KEG berichten, dass sie an dieser Wahl so teilnehmen wollen”, sagte Elez.
Elez hat darauf hingewiesen, dass am Dienstag, 5. Mai, die Zeit für den Antrag auf Anerkennung von Wahlbeobachtern beginnt und zu ihrer Verfügung wird 26 Tage, bis 30. Mai.
“Geprüfte politische Themen, NGOs, Regierung und zwischenstaatliche Organisationen, spezialisierte internationale Organisationen, die sich mit Wahlen und Menschenrechtsschutz befassen, Medien und Vertreter aus dem Ausland können ihre Forderung nach Beobachterstatus vom 5. Mai bis 30. Mai online einreichen. Die Erhebung ist von großer Bedeutung, um Transparenz und Glaubwürdigkeit im Wahlprozess zu gewährleisten, weshalb die KEG alle Überwachungsorganisationen auffordert, ihre Rolle bei der Überwachung der Wahlen zu übernehmen, sagte Elez.
Laut der KEG wird am folgenden Tag, am 6. Mai, die Frist für die Registrierung von Wählern außerhalb des Kosovo beginnen, aber im Voraus wird die KEG die Liste der Wahllokale in diplomatischer Vertretung genehmigen.
Die Wählerzählung außerhalb des Kosovo beginnt am 6. Mai und endet am 17. Mai. Während dieser 12-tägigen Periode können sich Kosovo-Bürger im Ausland bewerben, um sich als Wähler im Ausland zu registrieren und per Post oder in einer diagnostischen Vertretung abzustimmen. Vor Beginn dieses Zeitraums wird die KEG die Liste der Wahlzentren in diplomatischer Vertretung genehmigen und die maximale Anzahl der Wähler zuweisen, die sich bei einer Botschaft und einem Konsulat anmelden können, erklärte Elez.
Am selben Tag wird die CEC am 6. Mai die elektronische Plattform öffnen, um den Wechsel des Wahlzentrums innerhalb der Gemeinde zu ermöglichen und Ungenauigkeiten auf der Abstimmungsliste zu ermöglichen.
Was die politischen Parteien betrifft, so hat CEC-Sprecher Valmir Elezi für die Online-Wirtschaft klargestellt, dass die Ankündigung der Teilnahme oder Teilnahme an den Wahlen sowie die Bildung von Koalitionen nur auf 53 im Kosovo eingetragene und aktive politische Parteien zurückzuführen sind.
Am 6. Mai wird die CEC die elektronische Plattform öffnen, um den Wechsel des Wahlzentrums innerhalb der Gemeinde so nah wie möglich zu gestalten.
Darüber hinaus wird die KEG den Widerspruch gegen Ungenauigkeiten in der vorläufigen Wählerliste ermöglichen. Ab dem 6. Mai 18, jede Person mit einer fairen Abstimmung, die nicht auf der Abstimmungsliste Zahlen wurde falsch der nächsten Umfrage zugeordnet, oder hat andere falsche Daten, kann CEC Revision beantragen. Die Wählerliste kann auch gegen jeden Namen von Wählern, für die es behauptet werden könnte, dass es nicht auf dieser Liste gefunden werden sollte, einschließlich bei der Ermittlung des Namens einer toten Person.












