Es gibt einen Stillstand der Leistung “completed”: Saqu fordert offiziell die Ausweisung von Chefankläger Najazi Rexha aus dem Fall in Süd Mitrovica

Der amtierende Justizminister Blerim SGod hat offiziell gefordert, dass der Hauptstaatsanwalt in Mitrovica, Njazi Rexha, von dem Fall ausgeschlossen wird, in dem er zur Wahlmanipulation untersucht wird, berichtet Periscope. Er machte dies öffentlich in seinem Facebook-Post, zeigt, dass er einen Brief an den Chefstaatsanwalt von [...]
Acting Justice Minister Blerim SGod hat offiziell gefordert, dass der Chefankläger in Mitrovica, Njazi Rexha, aus dem Fall zur Ermittlung der Wahlmanipulation ausgeschlossen werden, Berichte Periskop.
Er machte es in seinem Facebook-Post bekannt und zeigte, dass er einen Brief an Staatsoberhaupt Besim Kelmendi schickte.
Vollständige Sendung:
Ich habe gerade den Brief an W.D. Staatsanwalt begonnen, Mr. President. Besim Kelmendi, von dem ich verlangte, dass gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Chefankläger der Verfassungsstaatsanwaltschaft in Mitrovica. Rexha, diese Maßnahmen ergreifen:
1. Um den betreffenden Beamten, Chefankläger Rexha, von der weiteren Behandlung des Falls wegen des Bestehens von Interessenkonflikten gemäß Artikel 19 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 06/l -011 zur Verhütung von Interessenkonflikten in der öffentlichen Funktion Armee zu vertreiben. Ich weiß auch zu schätzen, dass die Ausweisung des Falles durch die Staatsanwaltschaft eine Grundlage nach Artikel 43 der NR Strafprozessordnung gibt. 08/L-032, da die Existenz des Interessenkonflikts eine der Grundlagen des Kodex für diese Ausnahme ist;
2. Machen Sie schriftliche Entscheidungen, um diesen Fall unter Ihrer Zuständigkeit zu treffen, mit dem Ziel einer effizienten Entwicklung des Verfahrens, sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten des oben genannten Beamten. (gemäß Artikel 20 Absätze 2 und 3 des Gesetzes für den Staatsanwalt) und
3. Betrachten Sie die Beschwerde von Disziplinarverletzungen, die in diesem Schreiben von Chefankläger Rexha zitiert wurden, und bitten Sie den Kosovo-Anklägerrat, Disziplinaruntersuchungen gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 06/L)057 für die Disziplinarverantwortung von Richtern und Staatsanwälten einzuleiten und die erforderlichen Untersuchungen über die Erkenntnisse über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beamten gemäß Artikel 417 des Kosovo Strafgesetzbuches Nr. 06/L-174 durchzuführen.










