CEC: Fristsetzung für die Änderung des Wahlzentrums innerhalb der Gemeinde

Die Zentralwahlkommission hat angekündigt, dass die Zeit für den Wechsel des Wahlzentrums innerhalb der Gemeinde für die baldigen Wahlen zur Kosovo-Versammlung im Gange ist, die am 28. Dezember 2025 stattfinden wird. Während dieser 11-tägigen Periode (26. November) - 6. Dezember 2025 - werden die Bürger zu Recht abstimmen [...]
In dieser 11-tägigen Periode (26. November) 6. Dezember 2025 werden die Bürger zu Recht in der Lage sein, ihr Wahlzentrum zu erlernen, und wenn sie es in ihre Gemeinde umwandeln wollen, so ist es so nah wie zu Hause in ihrer Gemeinde: über die elektronische Plattform des CEC, indem sie sich bei der Kommunalwahlkommission in der Gemeinde bewerben, in der der Wähler registriert ist.
Die KEG hat außerdem klargestellt, dass die Änderung des Wahlzentrums von einer Gemeinde zur anderen nicht direkt durch die KEG ermöglicht wird, sondern dass dies mit der offiziellen Erklärung der Siedlungsadresse durch Bürger/Abgeordnete zusammenhängt.
Durch die CEC kann der Wähler, wenn er will, das Wahlzentrum nur innerhalb der Gemeinde wechseln. Aber um von einem Gemeinde Wahlzentrum zum Wahlzentrum in einer anderen Gemeinde zu wechseln, muss der Wähler die offizielle Adresse des Wohnsitzes im Zivilamt oder auf der E-Kosovo-Plattform ändern.
Die Änderungen, die vom 26. November bis zum 6. Dezember 2025 stattfinden werden, werden sich auf der elektronischen Plattform der KEK widerspiegeln https://qv. Kqz-x.org nach dieser Zeit.












