Krasniqi: Wenn VV das Gesetz weitergibt, sobald es nicht tut, fordert sie das Gesetz auf, ignoriert zu werden.

Albert Krasniqi hat nach der Beschwerde der Vetevendosje-Bewegung an PZAP über das Zertifikat der serbischen Liste reagiert. Krasniqi hat durch einen Facebook-Text darauf hingewiesen, dass bei Entscheidungen der Justizinstitutionen zugunsten der VV die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Ordnung betont wird. Aber wenn Entscheidungen “nicht entsprechen [...]
Albert Krasniqi hat nach der Beschwerde der Vetevendosje-Bewegung an PZAP über das Zertifikat der serbischen Liste reagiert.
Krasniqi hat durch einen Facebook-Text darauf hingewiesen, dass bei Entscheidungen der Justizinstitutionen zugunsten der VV die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Ordnung betont wird. Aber wenn Entscheidungen “nicht ihren Interessen entsprechen”, gibt es eine Forderung nach Verachtung.
Wenn Entscheidungen der Justizeinrichtungen für die VV zugunsten der VV sind, wird die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Ordnung betont. Aber wenn Entscheidungen nicht ihren Interessen entsprechen, werden rechtliche Verfahren aufgefordert, im Namen des “allgemeinen Interesses” (lesen: Parteiinteresse) ignoriert zu werden.
Diese Mentalität spiegelt ein klares Ziel wider: Für Justizinstitutionen, die in der Funktion der politischen Parteibedürfnisse handeln. Dieser Ansatz ist auch in den Zielen der Justizreform zu sehen, die mehr wie ein Versuch, die Kontrolle über diese Institutionen zu gewährleisten, als ihre Unabhängigkeit und Effizienz zu verbessern” BAR hat es geschrieben.
Krasniqi hat sogar erwähnt, dass die Gefahr größer wird, wenn solche Botschaften vom stellvertretenden Justizminister gemacht werden.
Die Gefahr wird noch größer, wenn solche Botschaften von dem stellvertretenden Justizminister gemacht werden, der in der Theorie einen Rechtsbehelfer sein sollte. Aber Schuld ist gemacht, weil im Vergleich zu “alten Regime” wie es ist. Hajredin Red, das nicht einmal in der Lage wäre, die Rolle seines Assistenten zu erfüllen.












