Bestätigtes Stiftungsgesetz, drei Verdächtige in Banjskas Terroranschläge bleiben in Haft

Der Beschwerdekammerngericht hat die Beschwerden der drei Verdächtigen von Terroranschlägen in Banjska über die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Haft fortzusetzen, abgelehnt. Am 26. Juni hatte der Verfassungsgericht in Pristina eine Entscheidung getroffen, mit der er die Forderung des Sonderstaatsanwalts der Republik Kosovo (PSRK) genehmigte, so hat er die Haftmaßnahme fortgesetzt [...]
Der Beschwerdekammerngericht hat die Beschwerden der drei Verdächtigen von Terroranschlägen in Banjska über die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Haft fortzusetzen, abgelehnt.
Am 26. Juni hatte der Verfassungsgericht in Pristina eine Entscheidung getroffen, unter der er die Forderung der Republik Kosovo (PSRK) durch den Sonderstaatsanwalt genehmigt hat, damit er die Haftmaßnahme von sogar zwei Monaten (jeweils separat) bis zu drei Verdächtigen Vladimir Toliq, Blagoje Spasojevic und Dusan Maksimovic für den Terroranschlag auf die Kosovo-Polizei in Banjska fortgesetzt hat, berichtet <x1Bendering for Justice<2>.
Kosovos Berufungsgericht mit dem PN.1 Urteil. S.n.137/2024, vom 04.07.2024, hat die angeblichen V.T.-Verteidigungsklagen als bodenlos entlassen. Milos Delevic, B.S., av. Ljubomir Pantovic und D.M., av. Jovana Filipovic, während die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Pristina, PPPS. N.44/2023, 21.06.2024, hat es bestätigt.
Die Beschwerdekammer hat die Gründe erklärt, warum die Verteidigungsbeschwerde abgelehnt wurde und der erste Schritt bestätigt wurde.
“Im konkreten Fall der zweiten Instanz hat geschätzt, dass mit der Freilassung der Angeklagten zur Freiheit die Gefahr der gleichen wiederholten kriminellen Handlungen besteht, andere kriminelle Handlungen ausüben, Zeugen beeinflussen oder die Republik Kosovo verlassen, mit dem Ziel, strafrechtliche Verantwortung für die Taten zu vermeiden, die sie untersucht werden, daher die betreffende Hochschule, hat keine angemessene Grundlage für die Berichterstattung mit konkreten Umständen gefunden, um mildere Maßnahmen zu treffen, weil keiner der schwächeren Maßnahmen das tatsächliche Risiko für diese konkreten Grundlagen des <oh>, die Apel-Entscheidung besagt. /Regressing












