Physikalischer Angriff auf Journalisten Vulnet Krasniqi, ein Monat Haft von Angreifern

Das Gründungsgericht Prizren, die Generalabteilung, der Richter des Verfahrens Vjollca Buzhala, hat im Verlauf eines Monats die Länge der Haft bestimmt, die aus der Zeit der Verhaftung von 1108,2023 berechnet wird und kann bis 1109,2023 dauern, an die Angeklagten A.K., aufgrund des Verdachts, begangene kriminelle Handlungen zu begehen [...]
Das Gericht, im Falle der Haftmaßnahme gegen die Angeklagten, hat geschätzt, dass es rechtliche Gründe für die Bestimmung der Haftmaßnahme gibt, und von den bis in diese Phase gesammelten Beweismitteln kommt einen gegebenen Verdacht:
Der Angeklagte A.K., vom 11. August 2023, ca. 2: 00 Uhr, in Prizren, greift bewusst die offizielle Person im Zusammenhang mit seinen offiziellen Pflichten, den verletzten V.C., (Gazetar), in der Art und Weise, dass im Moment der V.K., (Gazetar), während der Erfüllung seiner Pflicht, er auf das Interview des Angeklagten nimmt, die letzte A.K., die Hände gegen ihn hält, dann verletzt die V.K.S., weiter zu Interviewen andere Demonstranten, wo er Widerstand, Personen und andere körperlich angegriffen den Journalisten mit den gleichen Bedenken.
Werden diese Fakten jedoch in den weiteren Phasen des Strafverfahrens geltend gemacht.
Im Falle der Haft hat der Gerichtshof die Tatsache berücksichtigt, dass die Ermittlungen in diesem Straffall gerade begonnen haben, zwei (2) die verletzten, anderen Zeugen und anderen mutmaßlichen Verdächtigen in Frage gestellt werden, da diese Hafttermine für den Angeklagten notwendig sind und vernünftig sind, um den Ablauf der Untersuchung nicht zu verhindern.
Von oben ist der Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, dass die Ernennung der Haft in dieser Phase notwendig und zumutbar ist, um die Wiederholung der kriminellen Arbeit zu verhindern.
Hinweis: Gegen diese Entscheidung hat die unzufriedene Seite das Recht auf Beschwerde beim Beschwerdekammerngericht, Beschwerden gegen diesen Akt nicht verzögert seine Ausführung.












