Am 1. August sind Banken in Kosovo verpflichtet, Basiskonten für Bankkunden bereitzustellen

Das Kosovo Central Bank Board (BQK) hat eine Verordnung entwickelt, durch die es Banken in Kosovo auffordert, für alle Bankenkunden ein Grundkonto anzubieten. Das Zahlungskonto mit grundlegenden Dienstleistungen wird Verbrauchern und Einzelpersonen kostenlos oder zu einer halben Gebühr angeboten, sofern sie nicht haben [...]
Das Zahlungskonto für grundlegende Dienstleistungen wird Verbrauchern und Einzelpersonen kostenlos oder zu einer halben Gebühr angeboten, sofern sie kein bestehendes Bankkonto haben.
“Der Betrag in Zahlungskonten mit Basisleistungen sollte von Banken für Verbraucher bereitgestellt werden, unabhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen der Verbraucher, wie deren Beschäftigungsstatus, Einkommensniveau, Kredithistorie oder Konkurs”, soll in einem der Bestimmungen von “Wiederherstellung des Zugangs zu Zahlungskonten mit Basisdiensten”, einer Kopie, von der das Wirtschaftsblatt bereitgestellt hat.
Alle Länder der Region, einschließlich Albanien, haben das Problem angepasst. Albanien ist gesetzlich geregelt.
Die Bank of Albania hat die Rechnung für das Zahlungskonto mit Basisleistungen vorbereitet”. Das Konto der Zahlungen mit Grundleistungen wird Verbrauchern und Bewohnern in der Republik Albanien von allen Handelsbanken kostenlos oder bei halbierten Gebühren angeboten, sofern sie kein bestehendes Bankkonto haben.
Inzwischen wird die von der CEC entwickelte Verordnung am 1. August 2023 in Kraft treten.
Die Verordnung legt fest, welche Dienstleistungen erbracht werden können, wenn Sie ein Zahlungskonto mit grundlegenden Dienstleistungen eröffnen: Dienstleistungen, die alle erforderlichen Operationen für die Eröffnung, den Betrieb und den Abschluss von Zahlungskonten ermöglichen; ) Dienstleistungen, die es ermöglichen, Geld in Zahlungskonten hinterlegt zu werden, wie in Anhang 1 dieser Verordnung angegeben; ) Dienstleistungen, die die Auszahlung von Geld aus dem Zahlungskonto ermöglichen, wie in Anhang 1 dieser Verordnung dargelegt; Neben der Ausführung der folgenden Zahlungsvorgänge: -direkte Abbuchung; Zahlungsvorgänge durch einen Ordner, einschließlich Online-Zahlungen; Überweisungen innerhalb der Bank, einschließlich automatischer Verordnung, soweit möglich in Geldautomaten (ATM), Banksport oder Online-Plattformen.












