Ein Monat Haft wegen Verdächtigen, der seine Frau in Slowenien verletzte, floh dann ins Kosovo

Das Verfassungsgericht in Gjakova hat Gjakovas Ersuchen um Verfassungsankläger genehmigt und die Haftmaßnahme einen Monat den Angeklagten L. K. für den kriminellen Akt der häuslichen Gewalt und die Straftat zuweisen. Der Verdächtige vom 15. Januar bis zum 2. Mai 2022 in Zalec, Republika [...]
Der Verdächtige, der vom 15. Januar bis 2. Mai 2022, in Zalec, Republika Slowenien, in seinem Wohnsitz eine Haftaufgabe verlangte, verursacht häusliche Gewalt bzw. körperlichen und psychischen Missbrauch gegen seine verletzte Frau A. K., während die Angeklagte am 2. Mai 2022 in den Morgenstunden ohne ihre Zustimmung sexuelle Handlungen mit den verletzten A. K. begangen hat.
Für diese Handlungen hat der Angeklagte angeblich kriminelle Handlungen begangen, “Dhuna in der Familie” und”Dhunmi”, sanktioniert nach dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo.
Laut dem Bericht wurde der Fall auf der Grundlage des Antrags der Staatsanwaltschaft in Celje, Republika Slowenien, auf internationale Zusammenarbeit eingeleitet, um das Verfahren gegen die Angeklagten L. K. aus dem Dorf P. von Malisheva auf Strafverfahren zu übertragen.
Prudimentärverfahren Richter Drilon Harachia hat geschätzt, dass die rechtlichen Bedingungen für die Ernennung der Haftmaßnahme für den Beklagten in Frage gestellt wurden, weil wir mit erheblichen kriminellen Handlungen zu tun haben, so dass die mögliche Feststellung des Angeklagten in Freiheit besteht das Risiko der Wiederholung krimineller Handlungen, das Risiko der Flucht und die Auswirkungen auf Zeugen.
Nach der Ankündigung wird der Angeklagte für einen Monat in Haft gehalten, die ab der Zeit der Verhaftung am 7. Juni 2023 gezählt wird und bis zum 6. Juli 2023 dauern wird.
Die Seiten haben das Recht, vor dem Berufungsgericht des Kosovo auf diese Entscheidung zu appellieren.












