Sahin für den Preis von Deckenderivaten: Es schadet Unternehmen, die Regierung muss Missbrauchsnamen veröffentlichen

Der Leiter der Kosovo-Allianz für Unternehmen (AKB), Agim Sahini, hat die Entscheidung des Ministeriums, der Industrie, des Handels und des Handels für den Deckenpreis von Derivaten für Ölunternehmen gesagt. Sahin hat in einem Vorschlag für die Online-Wirtschaft gesagt, die Regierung muss Entscheidungen ohne vorherige Beratung mit dem betreffenden Unternehmen treffen. Das ist die [...]
Sahin hat in einem Vorschlag für die Online-Wirtschaft gesagt, die Regierung muss Entscheidungen ohne vorherige Beratung mit dem betreffenden Unternehmen treffen.
Sahin hat gesagt, dass die Regierung die Namen von Unternehmen öffentlich machen sollte, die zu den Preisen falsch verwaltet werden, nicht alle beteiligt sind.
Die “ist eine überraschende Entscheidung, es ist eine Entscheidung, die Unternehmen betrifft, trotz der Begründung, dass die Regierung und das Ministerium für Handel und Industrie, dass die Entscheidung, die Maßnahme um 30 Tage zu bestimmen, eine Entscheidung wegen einiger Unternehmen ist, die die Situation missbraucht haben. Die Regierung muss mit Namen und Nachnamen aufkommen, die sie missachtet haben und wie sie bestraft werden, nicht von allen Unternehmen bestraft werden”, sagte Sahin.
Er hat gesagt, dass es Verhandlungen für solche Entscheidungen geben sollte, nicht Entscheidungen über alle Unternehmen.
Ich denke, diese Entscheidung ist nicht verhandelbar, aber die Regierung muss verhandeln, so dass das Ministerium für Handel und Industrie mit Ölunternehmen separat und sollte nicht alle Unternehmen vor Missbrauch eines Unternehmens oder zwei Unternehmen, unabhängig davon, wer sie sind, veröffentlicht, bestraft und nicht von allen privaten Unternehmen bestraft werden müssen, Ölunternehmen”, Shahini sagte.
Das Ministerium für Industrie, Intervention und Handel (MINT) hat am Mittwoch eine Entscheidung getroffen, die Ölpreise zuzuteilen.
Unter der Entscheidung des Premierministers Roseta Hajdari beträgt die zulässige maximale Handelsmarge zwei (2) Eurocents pro Liter, während die maximale Handelsmarge zwölf (12) Eurocents pro Liter beträgt.












