Montenegros Sonderstaatsanwalt führte Untersuchungen zu Botschafter Martin Berishaaj durch

Montenegros Sonderstaatsanwalt in einer Antwort auf Gazeta Express hat bestätigt, dass die folgenden Berichte in den slowenischen Medien über angebliche Beteiligung des Kosovo-Botschafters an Kroatien Martin Berisha, durch seine im Vereinigten Königreich ansässige CONSULTTING, in einem Finanzskandal in Slowenien, Untersuchungen über [...]
Montenegros Sonderstaatsanwalt in einer Antwort auf Gazeta Express hat bestätigt, dass nach Berichten in den slowenischen Medien über Vorwürfe der Beteiligung des Kosovo-Botschafters an Kroatien Martin Berisha, durch seine in Montenegro ansässige CONSULTTING, in einem Finanzskandal in Slowenien, Untersuchungen zu diesem Fall begonnen hat.
Montenegros Sonderstaatsanwalt hat Express gesagt, dass sie Ermittlungen über den Fall eingeleitet haben, und nach der Erhebung von Beweisen in der Vorphase der Untersuchung haben festgestellt, dass es irgendwelche Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Transaktionen im Wert von 600 Tausend Euro gibt, die Martin Berishas Firma aus der GEN-Filiale in Belgrad gemacht hat, oder soweit der Betrieb von Ambassador Berishas Firma MB Consulting.
Die Strafverfolgung hat daher festgestellt, dass es keine Grundlage gibt, um eine Strafverfolgung gegen jede Person zu starten, die unter der Gerichtsbarkeit des Amts für die Staatssekundäre Sonderstaatsanwaltschaft steht, oder jede andere kriminelle Handlung, die als offizielle Pflicht verfolgt wird.
In Bezug auf Ihre Frage, ich informiert Sie darüber, dass der Sonderstaatsstaatsanwalt den Fall über das erwähnte Ereignis geöffnet hat. Die vorläufigen Ermittlungen wurden durchgeführt, wenn dieser Staatsanwalt Informationen, Dokumentationen und konkrete Beweise gesammelt hat, die zu keinem Unregelmäßigkeiten bezüglich der von Ihnen genannten finanziellen Vermögenstransaktion und im Wege der Erlangung dieser Vermögensgegenstände führen, oder in einem anderen Teil der Funktion der juristischen Person “M.C.” DOO P. Dieser Staatsanwalt schätzt daher, dass es keine Grundlage für die Strafverfolgung gegen jede Person gibt, die in der Zuständigkeit des Sonderstaatsstaatsanwalts ist, oder jede andere strafrechtliche Handlung, die unter der offiziellen Aufgabe Gewalt verfolgt wird”, hat der Sonderstaatsanwalt von Montenegro Sanja Jovicevic, Express gesagt.












