Beschwerde entscheidet über drei Anklagen wegen Amtsmissbrauchs im Falle der Vertreibung türkischer Bürger

Das Berufungsgericht hat bekannt gegeben, dass es im Zusammenhang mit der Beschwerde von Driton Gashi, Valon Krasniqi und Nakman Sylejmani, entschieden hat, die im Falle der Ausweisung türkischer Bürger verdächtigt werden, das Amt zu misshandeln. Durch ein Kommuniqué an die Medien, Appell hat vorgeschlagen, dass das Gesetz der Stiftung Gericht [...]
Das Berufungsgericht hat bekannt gegeben, dass es im Zusammenhang mit der Beschwerde von Driton Gashi, Valon Krasniqi und Nakman Sylejmani, entschieden hat, die im Falle der Ausweisung türkischer Bürger verdächtigt werden, das Amt zu misshandeln.
Durch ein Kommuniqué an die Medien haben Appelle vorgeschlagen, dass das Verfassungsgerichtsgesetz in Pristina -- in dem Bereich, in dem sie für nicht hinnehmbar erklärt wurden, ein Teil der Beweise -- bestätigt wurde, während die übrigen Urteile, die als unbegründete Anträge auf Aufhebung der Anklage und Ablehnung von Beweisen abgelehnt wurden, aufgrund der wesentlichen Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen zurückgekehrt sind.
== Einzelnachweise == Der Sonderankläger der Republik Kosovo steht unter Verdacht wegen der Straftat Misshandlung der amtlichen Stellung oder Behörde nach Artikel 422 Absatz 1 des KKP, während der R.S. Beklagte. Wegen krimineller Handlungen Misshandlung der amtlichen Stellung oder Behörde aus Artikel 422 Absatz 1 des KKP und für kriminelle Arbeit die illegale Bereitstellung der Freiheit von Artikel 196 Absatz 3 KKP”, sagt das Kommuniqué.
Ansonsten war Gashi Chef der Kosovo-Geheimdienste, Valon Krasniqi war Direktor des Ministeriums für Staat, Asyl und Migration im Innenministerium, und Beftman Sylejmani, Direktor der Direktion für Migration und Ausländer unter der Grenzpolizei im Kosovo.
Vollständige Kommunikation:
Das Berufungsgericht hat über Beschwerden im Fall der Beklagten D.G., V.K. und R.S. entschieden.
Pristina, 11.08.2021 ♫ Das Berufungsgericht des Kosovo hat im Zusammenhang mit der Beschwerde der Sonderanwältin der Kosovo-Republik und der Klage von Verteidigungsanwälten im Strafverfahren gegen die Angeklagten D.G., V.K. und R.S. entschieden.
Das Gesetz des Verfassungsgerichts in Pristina, in dem sie für nicht hinnehmbar erklärt werden, ein Teil der Beweise bzw. die Aussagen einiger Zeugen wurden bestätigt, und der Rest des Urteils, der als unbegründete Anträge auf Aufhebung der Anklage und die Ablehnung von Beweisen abgelehnt wurde, hat sich in Wiederherstellung verwandelt, weil die wesentlichen Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen.
== Weblinks ==== Einzelnachweise == Der Sonderankläger der Republik Kosovo steht unter Verdacht wegen der Straftat Misshandlung der amtlichen Stellung oder Behörde nach Artikel 422 Absatz 1 des KKP, während der R.S. Beklagte. Wegen kriminellen Handlungen Missbrauch von
Die Position oder die Autorität des amtlichen Artikels 422 Absatz 1 des KKP und des illegalen Verbrechens Privileg der Freiheit von Artikel 196 Absatz 3 des KKP.












