Die Verfassung legt Berichte über die Entscheidung gegenüber Thaci vor: Es ist falsche Nachrichten, das Gericht hat noch nicht beschlossen

Heute wurde in den Medien berichtet, dass der Verfassungsgericht Kosovo über Thacis Dekret regiert hat. Nach den gleichen Berichten geht die Entscheidung zugunsten des Präsidenten Thaci und ebnet den Weg für die Schaffung der neuen Regierung, ohne den Wahlsieger, in diesem Fall Vetevendosje. Das Verfassungsgericht in einer Antwort auf die Nachrichten.
Heute wurde in den Medien berichtet, dass der Verfassungsgericht Kosovo über Thacis Dekret regiert hat. Nach den gleichen Berichten geht die Entscheidung zugunsten des Präsidenten Thaci und ebnet den Weg für die Schaffung der neuen Regierung, ohne den Wahlsieger, in diesem Fall Vetevendosje. Das Verfassungsgericht in einer Antwort auf die Nachrichten.
Einige Medienberichte während der heutigen Zeit über die Behauptungen, dass die Verfassung bereits eine siebenseitige Entscheidung zugunsten des Dekrets des Präsidenten getroffen hat, führten zu großen Reaktionen auf die Meinung, aber auch auf Regierungsbeamte, die Nachrichten schreibt.net.
Entsprechend hat dieses Gericht mit sieben Stimmen gegen den Präsidenten eine Entscheidung getroffen, und es wird den Weg für die Bildung der neuen Regierung ebnen, ohne Vetevendosje darin.
Diese Berichte und Ansprüche wurden jedoch von der Verfassung selbst als unrichtig bezeichnet.
In einer Antwort auf Nachrichten. net von diesem Gericht wurde gesagt, dass das Urteil noch nicht getroffen wurde.
Dies sind falsche Nachrichten und bleiben nicht. Das Gericht hat noch nicht entschieden”, sagt die konstitutionelle Antwort auf news.net.
Nach dem heutigen Medienbericht folgten Reaktionen von Regierungsbeamten.
Es war Justizminister Albulen Haxhiu, der sagte, sie fühlte sich besorgt darüber, wie die Urteile in die Medien kommen, aber ohne offiziell veröffentlicht zu werden.
Haxhiu selbst, obwohl die Nachrichten nicht bestätigt wurden, sagte, dass die Tatsache zeigt, dass die Verfassung nicht unabhängig ist.












