Details nach Entscheidungen für risikogefährdete Kommunen und gefährdete Kommunen

Das Ministerium für Gesundheit, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und des Geistes des Verfassungsgerichtsgesetzes, wird auf der Grundlage der IKSC-Empfehlungen die Maßnahmen ergreifen, die mit separaten Entscheidungen für jede Gemeinde gewarnt werden. Ab dem 15. April, 0600 Stunden, mit dem Ziel, das Leben der Bewohner in den Gemeinden der Republik Kosovo zu schützen [...]
Bis zum 15. April, dem 15. April, dem 6.:00., mit dem Ziel, das Leben der Bewohner in den Gemeinden in der Republik Kosovo mit separaten Entscheidungen zu schützen, werden neue Fahrmaßnahmen in Kraft treten, Berichte des Kosovo
Entscheidungen werden speziell für gefährdete Gemeinden und in Quarantäne befindliche Gemeinden getroffen. Diese Maßnahmen zielten darauf ab, “die Infektion COVID-19” zu verhindern, zu bekämpfen und zu beseitigen.
“Nach Entscheidungen ist es erlaubt, Subjekte im Alter von 16 Jahren für nur 1 und eine halbe Stunde am Tag zu zirkulieren, nach planmäßigen wöchentlichen Stunden basierend auf der vorherigen Stelle ihrer persönlichen Zahl. Für Ausländer gilt jedoch die gleiche Entscheidung mit der letzten Zahl des Passes”.
“Um die Bedürfnisse der Wirtschaftsbeteiligten oder einschlägiger Institutionen zu erfüllen, ist der freie Verkehr für Wirtschaftsbeteiligte und vorgelaunchte Institutionen, den freien Transport von Waren und Dienstleistungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Lieferkette als Prozess, der von der ersten Person bis zur Produktion, Verarbeitung und Dienstleistung zum Transport von Produkten, Vertrieb und Verkauf an den neuesten Verbraucher, den freien Verkehr für Institutionen nur zur Durchführung von offiziellen Aufgaben auf der in Anhang 2 und 3 dieser Entscheidungen festgelegten Liste beinhaltet. Um nach Vorpreisbedingungen zu zirkulieren, werden Aussagen von ATK-System benötigt MDI” sagt in Communiquique
Die Entscheidungen verweisen auch auf die Möglichkeiten der Bewegung in Bezug auf kranke, behinderte Menschen, Opfer häuslicher Gewalt und Todesfälle.
Finanzsanktionen für verwaltungswidrige Handlungen für physische und juristische Personen werden ebenfalls in Entscheidungen getroffen.
Diese Maßnahmen werten den 4. Mai 2020.
Je nach Ergebnis werden die Entscheidungen spätestens am 30. April 2020 in Absprache mit der IKSC überprüft.
In den folgenden Konten finden Sie Beispiele für Entscheidungen und Anhänge 1, 2 und 3
https://msh.rks-gov.net/wp-content/unloads/20/.../Bendim.pdf












