Neue Maßnahmen in Albanien

Bis 20:30 Uhr sind neue Einschränkungen in Kraft getreten. Die Bürgerbewegungen sind zwischen 20 und 30 Uhr und 06 Uhr begrenzt. Diese Maßnahmen gelten bis zum 4. Januar. Am 5. Januar werden die alten Beschränkungen von [...] wiederhergestellt.
Bis 20:30 Uhr sind neue Einschränkungen in Kraft getreten. Die Bürgerbewegungen sind zwischen 20 und 30 Uhr und 06 Uhr begrenzt. Diese Maßnahmen gelten bis zum 4. Januar.
Am 5. Januar wird die alte Frist von 10:00 bis 6:00 Uhr wiederhergestellt. Die Entscheidung wurde vom Technischen Sachverständigenausschuss getroffen, um zu verhindern, dass sich die TCH-Berichte für die Feiertage Ende des Jahres sammeln, was zu einer weiteren Verbreitung des Devov-19-Virus führen könnte.
Personen, die sich aus Arbeitsgründen bewegen oder notwendig sind, sind mit Genehmigung über e-Albania-Portale ausgestattet.
Für Bars und Restaurants ist nur Wohnservice erlaubt. Der Fachausschuss empfahl, dass alle Bürger unnötige Reisen sowie nicht unbedingt notwendige Aktivitäten vermeiden.











