Special Court setzt Mandat fort, lehnt Thacis Vorschläge ab

Die Sonderkammer des Verfassungsgerichts hat die vom ehemaligen Präsidenten Hashim Thaci vorgeschlagenen Änderungen zur Verlängerung des Mandats abgelehnt. Nach dieser Ankündigung wird bekannt, dass die Spezialkammern ihr Mandat fortsetzen werden. Die Verfassungskammer entschied, dass die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen die durch Kapitel II garantierten Rechte und Freiheiten verringern [...]
Die Verfassungskammer entschied, dass die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen die durch Kapitel II der Verfassung garantierten Rechte und Freiheiten mindern”, berichtete die Verfassungskammer.
Der Kosovo-Präsident Hashim Thaci hat am 25. August offiziell die Leitung des Kosovo-Parlaments mit Vorschlägen für die Verfassungsänderung zur Verlängerung des Mandats der Sonderkammern und der Sonderstaatsanwaltschaft in Den Haag angesprochen. Thaci hat in seinem Vorschlag die Leitung des Parlaments gesandt, versucht, den Artikel der Änderung zu ändern, wo es sagt, dass die Laufzeit dieser Institution für einen Zeitraum von fünf Jahren dauern wird.
Vollständige Benachrichtigung
ACT JUDCTION AMENDAMENTEV REFERENZ E VORSCHLAG FÜR DIE WHO KOSOVA Auf 26
November 2020 hat die Sonderkammer des Verfassungsgerichts (Zentralkammer) ihren Fall über die vorgeschlagenen Änderungen an Artikel 162 der Kosovo-Konstitution vorgelegt.
(Für Sonderkammern und Sonderstaatsanwaltschaft. Die Verfassungskammer entschied, dass die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen die durch Kapitel II der Verfassung garantierten Rechte und Freiheiten verringern.
Am 24. August 2020 wurden vom damaligen Präsidenten des Kosovo Verfassungsänderungen vorgeschlagen, und nach dem Sprecher des Kosovo-Parlamentes wurden sie gemäß Artikel 14450 in die Kammer zur vorläufigen Bewertung weitergeleitet. In ihrem Akt lobte die Verfassungsgerichtskammer die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen und achtet auf den Kontext und die Besonderheiten der Sonderkammern und der Sonderstaatsanwaltschaft.
Die Verfassungsgerichtskammer hat auch bestätigt, dass diese Kammer gemäß Artikel 162K3 der Verfassung für die Durchführung dieser Bewertung ausschließlich zuständig ist, da die vorgeschlagenen Änderungen mit den Sonderkammern und dem Sonderstaatsanwaltschaft in Verbindung stehen. Ebenso betonte die Verfassungsgerichtskammer, dass gemäß Artikel 162%13 und (14) der Verfassung das Mandat der Sonderkammern und der Sonderstaatsanwaltschaft fortgesetzt und bis der Europäische Rat das Ergebnis ihres Mandats verkündet.












