Beschwerdekammer bestätigt die Unschuld des Angeklagten bei der Ermordung von Shani und Bahri Maloku

Der Beschwerdekammerngericht hat Besim Maloku im März 2018 als unschuldig erklärt und beschuldigt, Shani und Bahri Malokut zu töten. Der Glaube von Maloku wurde im ersten Akt bestätigt, der ihn von kriminellen Handlungen “grave murder” befreit. In der Zwischenzeit wurde keine Garantie ausgestellt. Das ist eine...
Der Beschwerdekammerngericht hat Besim Maloku im März 2018 als unschuldig erklärt und beschuldigt, Shani und Bahri Malokut zu töten.
Der Glaube von Maloku wurde im ersten Akt bestätigt, der ihn von kriminellen Handlungen “grave murder” befreit.
In der Zwischenzeit wurde keine Garantie ausgestellt.
Die Strafe für den illegalen Besitz von Waffen wurde auch für die anderen Angeklagten Blerim Maloku nicht berührt.
Vollständige Kommunikation:
Im Falle des Angeklagten Be. M. wurde der Befreiungsgesetz des Verfassungsgerichts in Gjakova in Bezug auf kriminelle Handlungen “Gravurmord” durch Artikel 179 des Kosovo-Kriminalgesetzbuches bestätigt. Teil des erstinstance-Gesetzes des Gerichts, der mehr beschuldigte Bl. M. und Be.M. umfasst, für die kriminelle Arbeit (teilweise) “Eigentum, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen” nach Artikel 374 KPRK bleibt intakt. Während die Beschwerde des autorisierten Vertreters der beschädigten Partei als nicht erlaubt herausgeworfen wurde.
Der Beschwerdekammerngericht hat festgestellt, dass der Beschwerdefall des Gerichts keine wesentliche Verletzung der Mängelansprüche gegen das Strafverfahren enthält, dass die tatsächliche Situation richtig und vollständig bewiesen wurde und dass die Gesetze des materiellen Rechts auch korrekt angewendet wurden.
In der Beschwerde, dass die beschädigte Seite, stellte das Gericht fest, dass es illegal sei, weil der verletzte nach den KPP-Regeln nur für bestimmte KPRK-Kapitel Beschwerden über strafrechtliche Sanktionen einreichen konnte.












