Ein Monat Hausarrest gegen zwei Polizeibeamte wegen Amtsmissbrauchs

Das Basic Court in Pristina, der Sonderabteilung, hat im Hinblick auf den Antrag des Sonderanklägers der Republik Kosovo auf die Ernennung der Inhaftierung gegen die Anklagepunkte R.I. wegen krimineller Arbeit entschieden, indem es die offizielle Position oder Behörde nach Artikel 4114 Abs.1 des KKP und gegen B.G. wegen angeblicher Anschuldigungen, dass [...]
Das Sondergericht in Pristina hat in Bezug auf den Antrag der Sonderanwältin der Republik Kosovo auf die Ernennung der Inhaftierung gegen Anklagepunkte R.I. wegen krimineller Arbeit Misshandlung der amtlichen Stellung oder Behörde aus Artikel 414 Abs.1 des KKP und gegen die Angeklagten B.G wegen des angeblichen Verdachts, dass er strafbare Arbeit begangen habe Misshandlung der amtlichen Stellung oder Behörde aus Artikel 414 Abs.1 des KK und kriminelle Arbeit Bestechungen aus Artikel 421 des KP.1.
Das Gericht hat sein Amt aufgenommen und die Angeklagten R.I. und B.G. wurden in der Dauer von 1 (a) Monat mit dem Maß der Hausarrest betraut.
Dem Gerichtshof zufolge besteht Zweifel daran, dass der Angeklagte R.I. in der Qualität der offiziellen Person, der Richter am Verfassungsgericht in Mitrovica und der Angeklagte B.G in der Qualität der offiziellen Person, der Polizeibeamte in der Kosovo-Polizei, die offizielle Pflicht oder Autorität verwendet hatte, indem sie ihre Kompetenzen, um Eigentum illegal zu profitieren.
Das Gericht hat festgestellt, dass das Misstrauenskriterium, das die Beklagten nach Artikel 183 Abs. 1 des KKPPRK erfüllt haben, die Gesetze 187/1 und 1.2 Nr. 1.1 erfüllt hat. Das Gericht stellt ferner fest, dass die Kriterien des Artikels 183 Abs.1 Unterabs. 1.2 in Bezug auf Artikel 187/1 unter 1.2.2 des KKP als besondere Bedingung für die Ernennung von Hausarrest, da es Grund zu der Annahme gibt, dass Angeklagte strafrechtliche Beweise ändern oder fälschen können sowie das Risiko von Einfluss auf den Verletzten und Mitpartei.
Gegen dieses Urteil ist die Seite berechtigt, beim Berufungsgericht des Kosovo Beschwerde einzulegen.












