Justiz Sali Berisha bleibt in Haft

Die Sonderabteilung des Berufungsgerichts hat ihn gegen die Ernennung einer monatelangen Haftmaßnahme als unkonventionell auf die Beschwerde des Verteidigungsanwalts, der Beklagten S.B., zurückgewiesen. So hat Berufungen das Verfassungsgerichtsgesetz in Pristina vom 20.09.2019 zugelassen, nach dem diese Maßnahme dauern wird [...]
So hat die Berufung das Verfassungsgerichtsgesetz in Pristina am 2009.2019 ermöglicht, nach dem die Maßnahme bis 19.10.2019 dauern wird.
Nach diesem Gericht hat S.B. angeblich strafbare Handlungen begangen: “Verwendung der offiziellen Position oder Behörde aus Artikel 1414 Abs.1 der Republik Kosovo Strafgesetzbuch (KPRK) und “Wahrung des Eigentums, der Kontrolle, des Besitzes oder des unbefugten Einsatzes von Waffen” durch Artikel 374 Abs. 1 dieses Kodex.
Das Berufungsgericht stellte fest, dass das Gericht erster Instanz richtig schätzte, dass, weil es einen Verdacht gibt, dass der Angeklagte strafbare Handlungen begangen hat, es rechtliche Gründe für die Ernennung der Haft gegen Sie gibt, die den Bestimmungen der Strafprozessordnung entweiht wurden, weil es Grund zur Annahme gibt, dass er, wenn er in Freiheit gefunden wird, entkommen oder entkommen kann, um Strafverfahren zu vermeiden, Beweise oder Zeugen zu beeinflussen und in dieser Form seinen normalen Fluss zu verhindern.












