Beschwerden gegen die anhaltende Haftmaßnahme gegen Currie und seine schuldige Gruppe werden abgelehnt

Der Beschwerdekammerngericht hat die Beschwerde von Verteidigungs Anwälten gegen das Urteil des Verfassungsgerichts in Pristina am 1908.2019 abgelehnt, wobei die Haftmaßnahmen der Angeklagten Izet Osmani, bekannt als “Curri” und seiner Gruppe I.B., A.Th., fortgesetzt wurden. M.M. Für einen weiteren Monat. I.O., I.B., A. Th und [...]
Der Beschwerdekammerngericht hat die Beschwerde von Verteidigungs Anwälten gegen das Urteil des Verfassungsgerichts in Pristina am 1908.2019 abgelehnt, wobei die Haftmaßnahmen der Angeklagten Izet Osmani, bekannt als “Curri” und seiner Gruppe I.B., A.Th., fortgesetzt wurden. M.M. Für einen weiteren Monat.
I.O., I.B., A. Thom und M.M. werden von der Strafverfolgung wegen krimineller Handlungen “feide”, “Dektoration” und “Masquerade” vermutet, diese Werke nach dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo strafbar.
Der Beschwerdekammerngericht hat festgestellt, dass das erste Beschwerdekammerngericht richtig geschätzt hat, dass es aufgrund eines Verdachts, dass die Angeklagten die betreffende kriminelle Arbeit durchgeführt haben, eine Rechtsgrundlage für die Fortsetzung der verfassungsmäßigen Haft des Strafverfahrenskodex ist, weil sie mit ihrer Feststellung in Freiheit Beweise oder Zeugen beeinflussen können oder strafrechtliche Anstrengungen wiederholen.












