Heute ist es 19 Jahre, als Albanien der WTO beigetreten ist

Am 8. September 2000 tritt Albanien offiziell der Welthandelsorganisation bei. Albanien wendet ein liberales Marktregime an. Inzwischen hat sich Kosovo noch nicht an dieser Organisation angeschlossen. Der Außenhandel wurde seit 1990 liberalisiert und folgt den Normen der Europäischen Union und der Welthandelsorganisation. Seit 19 Jahren [...]
Am 8. September 2000 tritt Albanien offiziell der Welthandelsorganisation bei. Albanien wendet ein liberales Marktregime an. Inzwischen hat sich Kosovo noch nicht an dieser Organisation angeschlossen.
Der Außenhandel wurde seit 1990 liberalisiert und folgt den Normen der Europäischen Union und der Welthandelsorganisation.
Seit 19 Jahren ist sie Mitglied der WTO und wendet das WTO-Regime auf das Importlizenzverfahren an. Aufgrund der Marktliberalisierung und des laufenden Prozesses der Verknüpfung des Zoll-Regulierungsrahmens mit den EU-Systemstandards, des Imports und des Exports von Waren hängt in der Regel nicht von einer bestimmten Genehmigung ab.
Bilaterale oder multi-raciale Vereinbarungen, in denen Albanien eine Partei ist, können Quoten oder Suchanforderungen festlegen. Auch für bestimmte Gegenstände mit eingeschränkter Zirkulation im Land, wie militärische und strategische Güter, radioaktive Materialien und psychotrope Substanzen, Medikamente und so weiter, besteht die Notwendigkeit von Lizenzgeräten.
Albanien hat sich verpflichtet, sein Steuerregime durch die Durchführung eines Zollsenkungsverfahrens zu liberalisieren, - alle Verpflichtungen, die sich aus Abkommen über technische Bars an der Exchange (TBT) und den Sanitären und Fiskanialstandards (SPS) ergeben; -Der albanische Zollkodex betont, dass die Zollbewertung nach den WTO-Anforderungen erfolgt;- Albanien ist seit 1992 Mitglied der OBPI (World Intellectual Property Organization) und hat mehrere internationale Abkommen in diesem Bereich anerkannt.
Albanien verpflichtet sich zur Umsetzung von T Agreement RIPS und allen urheberrechtlichen Gesetzen. Albanien hat auch das entsprechende Memorandum über das Regime des geistigen Eigentums unterzeichnet.
Die Ausfuhr von Waren unterliegt nicht einem bestimmten Export, Tarif oder einer anderen Barriere. Auch der Import von Waren unterliegt nicht einer steuerlichen Einfuhrpflicht außer der Zollpflicht. Der Import von Waren unterliegt T SUCH und solche Produkte wie Tabak, alkoholische Getränke und Kraftstoffe unterliegen dem Verbrauch.












