Mazedonische Regierung mit Programm für das Bewusstsein der Bürger für das Sprachenrecht

Sieben Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes für die Verwendung von Sprachen hat die Regierung der Republik Nordmazedonien begonnen, das Programm zur Förderung der Verwendung von Amtssprachen vorzubereiten, wie es in Artikel 21 des Gesetzes über den Sprachgebrauch vorgesehen ist. Regierung der Republik Mazedonien und alle Institutionen [...]
Die Regierung der Republik Mazedonien und alle für die Umsetzung der Bestimmungen dieses Gesetzes zuständigen Institutionen werden Maßnahmen zur Förderung der Verwendung aller Amtssprachen sowie zum Schutz der Sprachen anderer Gemeinschaften, deren Muttersprache keine Amtssprache ist, nach Artikel 21 ergreifen.
Regierungssprecher Muhamed Hoxha erklärt Alsat, dass das Programm, das von der Arbeitsgruppe erstellt wird, mit dem der stellvertretende Regierungssekretär Tahir Hani darauf abzielt, das Bewusstsein der Bürger für die Verwendung der Amtssprachen zu stärken. In Bezug auf die Institutionen zwingt letztere das Gesetz selbst, Albanisch zu benutzen.
Bis zur Bildung der Inspektion ist die interresponsive Gruppe unter der Regierung der Republik Nordmazedonien, die die Unterstützung und Koordinierung der Umsetzung der Gesetze über die Verwendung von Sprachen folgt. Wie das Gesetz sieht, werden alle Institutionen, die das Gesetz über die Verwendung von Sprachen nicht umsetzen, sanktioniert, wie das Gesetz vorhersagt, sagte Muhamed Hoxha-Sprecher der Regierung.
Dennoch haben viele Institutionen des Landes noch nicht begonnen, das Gesetz über den Sprachgebrauch vollständig zu respektieren, während andere dies teilweise tun. Sie sollten später ein Jahr nach der Einführung des oben genannten Gesetzes, alle Gesetze und sublegalen Handlungen auf Albanisch haben, während nach Artikel 6 des Gesetzes für die Verwendung von Sprachen, das gleiche muss zweisprachig auf ihren offiziellen Websites. Wie viele Institutionen im Land die albanische Sprache respektieren, wird nach der Bildung der Sprachumsetzungsbehörde bekannt sein, deren Gründungsgesetz der Versammlung übermittelt wurde. Der Inspektor sollte in vollem Umfang später ein Jahr nach Inkrafttreten des Sprachgebrauchsgesetzes tätig werden. /Alsat/











