Ein Monat Haft für die Person, die eine Frau verletzt und den Akt in Gjakova aufgezeichnet hat

Das Verfassungsgericht in Gjakova hat durch eine Ankündigung darauf hingewiesen, dass es die Forderung der Strafverfolgung genehmigt hat und die Haftmaßnahme einen (1) Monat an die Angeklagten L. H. für das Verbrechen der Vergewaltigung zuweisen hat. Am 18. Juli 2019, früh am Morgen, in Shugez, Gjakova, Verdächtige L. H. und [...]
Am 18. Juli 2019, früh am Morgen, in Shugez, Gjakova, verdächtigt L. H. zwingt H. M., sexuelle Handlungen mit Gewalt zu begehen und ohne ihren Willen zu begehen, und der gleiche Rekord während des Akts, der droht, dass, wenn Sie den Fall in der Polizei präsentieren, das Video veröffentlichen würde.
Mit diesem Akt wird der Angeklagte vermutet, dass er einen kriminellen Akt begangen hat --Dehuni”, der mit dem Strafgesetzbuch der Republik Kosovo bestraft wurde (KPRK).
Der Angeklagte wird für einen (1) Monat in Haft gehalten, der vom 18. Juli 2019 gezählt wird und bis zum 17. August 2019 dauern wird.
Der Hauptverfahrensrichter der Randa Crime Department hat nach der Prüfung des Gegenstandpapiers rechtliche Bedingungen für die Ernennung der Haftmaßnahme an die Angeklagten betrachtet, da die Ernennung alternativer Maßnahmen für die erfolgreiche Entwicklung des Strafverfahrens nicht ausreicht.
Die Seiten haben das Recht, auf diese Entscheidung beim Beschwerdekammern des Kosovo zu appellieren.











