40 Tage Haft für deutsche Staatsbürger wollte Interpol

Das Verfassungsgericht in Pristina hat 40 Tage Haft für die S.T.-Bürger Deutschlands und der Türkei eingestellt. Gleiches ist der Verdacht, kriminelle Handlungen des Diebstahls und des bewaffneten Raubs zu begehen und wird von den deutschen Behörden gesucht. Das Gericht hat den Vorschlag des Staatsanwalts für die Haftabtretung genehmigt, weil wenn die Fugitive in Freiheit gefunden wurde, das gleiche [...]
Gleiches ist der Verdacht, kriminelle Handlungen des Diebstahls und des bewaffneten Raubs zu begehen und wird von den deutschen Behörden gesucht.
Das Gericht hat den Vorschlag des Staatsanwalts für den Haftschutz genehmigt, denn wenn die Fugitive in Freiheit gefunden wird, so kann dies sein Zuhause verlassen und von den Strafverfolgungsbehörden elusiv sein, da dies Bürger der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei ist, die von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland wegen des kriminellen Akts der Diebstahl und des bewaffneten Raubs des 249 Abschnitts I, 223 I, 52 des Strafgesetzbuches Deutschlands gewünscht wird.
Daher ist die Zuweisung der Haftmaßnahme notwendig, um die Anwesenheit der Fugitive im Strafverfahren zu gewährleisten, die auf die erfolgreiche Entwicklung des Auslieferungsverfahrens abzielt.










