Alles, was Sie über Visa und Aufenthaltstitel in der Schweiz wissen müssen

Die Schweiz ist nicht Teil der EU, sondern bildet zusammen mit Island, Liechtenstein und Norwegen den Europäischen Freihandelsverband (EFTA). Die Schweiz ist auch eines der 26 Länder, die den Schengen-Raum bilden: Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Holland, Norwegen, Polen, Portugal, [...]
Die Schweiz ist auch eines der 26 Länder, die den Schengen-Raum bilden: Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Sueda.
Sie haben ein gemeinsames Visum und haben keine Grenzkontrollen zwischen ihnen, so dass jede dieser Nationalitäten frei in die Schweiz reisen kann.
Wenn Sie der Meinung sind, in die Schweiz zu bewegen, müssen Sie Informationen über die Visa haben, um in der Schweiz zu leben, zu studieren oder zu arbeiten, Sie vermitteln albinfo.ch.
Nach dem Bewegungsfreiheitsgesetz haben fast alle Bürger aus den EU- oder EFTA-Ländern das Recht, sich in die Schweiz zu bewegen, obwohl sie sich für mehr als drei Monate für die Arbeit und den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigungen registrieren müssen.
Allerdings gibt es einige besondere Regeln für neue EU-Mitglieder, darunter bulgarische, rumänische und kroatische Staatsbürger.
Fast jeder andere braucht Visa, um die Schweiz und eine Schweizer Aufenthaltserlaubnis für jeden Zweck und die Erlaubnis zur Arbeit zu geben.
Jeder Fremde, der mehr als 90 Tage in der Schweiz bleibt, braucht eine Aufenthaltserlaubnis, auch für EU-Bürger / EFTAs.
Sie müssen sich auf lokale Kantonsmigrationsbüros bewerben, in denen Sie wohnen möchten, bevor Sie sich in der Schweiz befinden.
Die Schweiz ist eine Bundesrepublik, die aus 26 Kantonen oder Regionen besteht. Jeder Kanton verfügt über kantonale Migrationsbüros, die für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen und kantonale Arbeitsämter zuständig sind, die für die Stellenzulassung zuständig sind.
Obwohl alle Kantone im gleichen Bundesgesetz tätig sind, hat jeder Kanton eine gewisse Autonomie in Bezug auf die Migration in die Region. Kantone sind daher die erste Informationsquelle über die Anforderungen an Arbeitserlaubnis und Residenz.
L-Visum eine biometrische Karte, die bis zu einem Jahr wert ist, die fortgesetzt werden kann, aber nur bis zu 24 Monate.
B- Visum eine biometrische Karte, die normalerweise für ein Jahr gültig ist, die fortgesetzt werden kann. Sie müssen einen Vollzeit-Jobvertrag haben oder im College sein. Es gibt eine begrenzte Anzahl dieser Genehmigungen.
Ein Visum C ermöglicht einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz und kann fortgesetzt werden. Diese biometrische Karte wird in der Regel nach nur 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz ausgestellt. Mit dieser Erlaubnis können Sie Ihren Job jederzeit ändern und überall in der Schweiz leben.
Das G-Visum ist für diejenigen, die in der Schweiz arbeiten, aber in einem anderen Land leben Dies ist eine jährliche Genehmigung, die jedes Jahr fortgesetzt werden kann. Es gibt Ihnen keine Aufenthaltsrechte und kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.











