Beschwerdekammer bestätigt “Protos” Anschuldigungen

Der Beschwerdekammerngericht hat als unkonventionell die Klagen der Verteidiger abgelehnt, die Anklage und widersprechende Beweise zu fallen, für Angeklagte Adem Grabovci, Zenun Pajaziti, Niyaziu Kryeziu, Besim Beqaj, Ismet Neziraj, Sedat Gashi, Fatmir Shudaj, Raja Abazi, Arbenita Pajaziti und Xavi Daj. Stiftungsgerichtsgesetz in Pristina 5 [...]
Der Beschwerdekammerngericht hat als unkonventionell die Klagen der Verteidiger abgelehnt, die Anklage und widersprechende Beweise zu fallen, für Angeklagte Adem Grabovci, Zenun Pajaziti, Niyaziu Kryeziu, Besim Beqaj, Ismet Neziraj, Sedat Gashi, Fatmir Shudaj, Raja Abazi, Arbenita Pajaziti und Xavi Daj.
Das Verfassungsgerichtsgesetz in Pristina vom 5. März 2019 ist in Kraft geblieben.
Nach der Anklageerhebung werden alle erhoben, dass sie in Form einer Koordinierungskooperation kriminelle Handlungen begangen haben “Die Verletzung des gleichen Status der Bürger und Bewohner der Republik Kosovo” durch Artikel 193 des Strafgesetzbuches der Republik Kosovo.
Nach der Einschätzung des Berufungsgerichts hat das erste Instanzgericht in der umstrittenen Entscheidung für diese Phase des Strafverfahrens ausreichend, Grund für einen gut begründeten Verdacht, über umstrittene Beweise, und dass es richtig bewiesen hat, dass ausreichende rechtliche Beweise bestehen, um fortzufahren.
Ob ihre Schuld bewiesen wird, es bleibt in der kommenden Phase des Strafverfahrens und der Hauptprüfung des Falles zu berücksichtigen, die in dieser Phase des Strafverfahrens nicht von Gericht und Partei übernommen werden kann.












