Schweiz Banned to Distract Kosovo Suspected of Rape

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gegen die staatliche Forderung der Schweiz nach der Vertreibung eines Kosovar entschieden, da diese Forderung gegen Artikel 8 verstößt, um das Recht auf Achtung des Privatlebens und des Familienlebens, die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Problem ist die Ablehnung [...]
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gegen die staatliche Forderung der Schweiz nach der Vertreibung eines Kosovar entschieden, da diese Forderung gegen Artikel 8 verstößt, um das Recht auf Achtung des Privatlebens und des Familienlebens, die Europäische Menschenrechtskonvention.
Das Problem betrifft die Weigerung der Schweizer Behörden, die Aufenthaltserlaubnis des Kosovo wieder herzustellen, da es sich als 80 Prozent deaktiviert erwiesen hat und von seinen zwei erwachsenen Kindern in der Schweiz abhängig ist.
Im Jahr 2003 wurde Kosovar I.M. vom Eidgenössischen Gerichtshof wegen sexueller Verpflichtung und Vergewaltigung verurteilt, falls im selben Jahr stattgefunden hatte, die Sendung Klan Kosova.
Zwei Jahre später fand der Berufungsgericht ihm nur wegen Vergewaltigung schuldig und reduzierte seinen Satz auf zwei Jahre und drei Monate im Gefängnis und fügte hinzu, dass er 12 Jahre lang aus dem Schweizer Staat vertrieben wird.
I.M. lebt ab 1993 in Basel, Schweiz.












