Jabir Zharku bleibt in Haft

Die Beschwerdekammern des Kosovo haben ihn als unbestätigt aus Gründen des Verteidigungsrechts gegen die Entscheidung über die Ernennung einer monatlichen Haftmaßnahme gegen die Angeklagten Jabir Zarko abgelehnt. Nach der Ankündigung des Beschwerdekammerngerichts ist das Verfassungsgerichtsgesetz von Ferizaj vom 15. Dezember, unter dem diese Maßnahme [...]
Die Beschwerdekammern des Kosovo haben ihn als unbestätigt aus Gründen des Verteidigungsrechts gegen die Entscheidung über die Ernennung einer monatlichen Haftmaßnahme gegen die Angeklagten Jabir Zarko abgelehnt.
Nach der Ankündigung des Beschwerdekammerngerichts wird das Verfassungsgerichtsgesetz am 15. Dezember bei Ferizaj, unter dem die Maßnahme bis zum 13. Januar nächstes Jahr dauern wird, am 15. Dezember veröffentlicht.
Der ehemalige kachanische Vorsitzende wird von der Strafverfolgung wegen zweier krimineller Handlungen “Using offizieller Aufgabe oder Autorisierung” vermutet.
Der Beschwerdekammerngericht hat festgestellt, dass das erste Beschwerdekammerngericht als Zweifel auf der Tatsache, dass der Angeklagte die betreffenden Straftaten begangen hat, es gibt rechtliche Gründe, die Normen des Strafverfahrenskodex weiterhin zu erfüllen, weil es Grund zu der Annahme gibt, dass mit seiner Feststellung in der Freiheit das gleiche entkommen oder entkommen könnte, um ein Strafverfahren zu vermeiden oder Beweise oder Zeugen zu beeinflussen, wegen der Verhinderung seines normalen Kurses.










