Actause gegen 20 Männer für Waffenimport

Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat heute eine Anklage gegen 20 Personen bei dem Verfassungsgericht in Pristina eingereicht, von denen 11 für die kriminelle Arbeit “Die Teilnahme und Organisation der organisierten kriminellen Gruppe” nach Artikel 277 Absatz 1 über die kriminelle Arbeit “Import, Export, Lieferung, Transport, Produktion, Austausch, Mediation oder unberechtigter Verkauf [...]
Der Sonderstaatsanwalt der Republik Kosovo hat heute eine Anklage gegen 20 Personen bei dem Verfassungsgericht in Pristina eingereicht, von denen 11 für die kriminelle Arbeit “Die Teilnahme und Organisation der organisierten kriminellen Gruppe” nach Artikel 277 Absatz 1 im Zusammenhang mit der kriminellen Arbeit “Import, Export, Lieferung, Transport, Produktion, Austausch, Mediation oder nicht autorisierter Verkauf von Waffen oder Kunststoffen<3>, während für 9 Personen zur kriminellen Arbeit “Besitz oder Besitz von unberechtigten Waffen>.
Die Verteidigungskräfte A.F., A.S., P.F., A.F., P.F., G.F., M.S., I.R., R.M., N.M. und P.M. haben während des Zeitraums von Anfang 2018-24.07.2019 in Ferizaj, Pristina und anderen Ländern des Kosovo, als Teil der organisierten kriminellen Gruppe, aktiv an der kriminellen Tätigkeit der Gruppe teilgenommen und wissen, dass ihre Beteiligung zur Verwirklichung der kriminellen Tätigkeit für den illegalen Import von Waffen beitragen wird.
Die Angeklagten mit der Absicht, rechtswidrige finanzielle Vorteile entgegen dem Waffengesetz zu handeln, haben unberechtigt Waffen und Munition von verschiedenen Kalibern importiert, wo die Obersten Angeklagten abhängig von ihrer Rolle zu dieser kriminellen Tätigkeit beigetragen haben.
Mit diesen elf Aktionen haben A.F., A.S., P.F., A.F., P.F., G., M.S., I.R., R.M., N.M. und die P.M. kriminelle Arbeit begangen “Pjesion und Organisation der von uns organisierten kriminellen Gruppe 277 Abs. 1 KPPK im Zusammenhang mit der kriminellen Arbeit <x19%, Export, Transport, Transport, Austausch, Mediation, Mediation oder Verkauf der unveräußerten Waffen, 3647> vom KPR Absatz 2K.
In der Zwischenzeit haben die Angeklagten B.A., F.U., S.N., A.H., K.P., E.B., K.D., B.J. und S.K., von einem unernannten Datum bis 24.07.2019 in ihren Häusern jedes und nur ohne Autorisierung, Eigentum oder Besitz, Waffen in Verletzung von Artikel 366 Absätze 1 und 2 der KK gehalten.
Gleiches haben Waffen und Munition verschiedener Art gehalten, wobei die gleichen Fälle während des Kosovo Polizeitages der Kontrolle beschlagnahmt wurden.
Mit diesen Aktionen der neun Angeklagten B.A., F.U., S.N., A.H., K.P., E.B., K.D., B.J. und S.K. haben die kriminelle Arbeit “possession, Kontrolle oder unbefugten Besitz von Waffen” nach Artikel 366 Absätze 2 von KPRK durchgeführt.











