40 Monate Haft für Interpol beantragt Überprüfung

Das Verfassungsgericht in Pristina hat die Haftmaßnahme gegen Flüchtlinge, tschechische Bürger M. J, für kriminelle Arbeit zugewiesen “Betrug”. Die Angeklagten wurden 40 Tage lang Haftmaßnahmen zugeteilt. In diesem Strafverfahren hat das Gericht des vorläufigen Verfahrens den Vorschlag der Staatsanwaltschaft für die Haftzuweisung gebilligt, weil wenn festgestellt [...]
Die Angeklagten wurden 40 Tage lang Haftmaßnahmen zugeteilt.
In diesem Strafverfahren hat der Staatsanwalt des vorläufigen Verfahrens dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft für die Haftzuweisung zugestimmt, denn wenn der Flüchtling in Freiheit gefunden wurde, könnte das gleiche sein Zuhause verlassen und von den Strafverfolgungsorganen befreit werden und die Entwicklung des Auslieferungsverfahrens behindern.
Verteidiger M. J. ist Bürger der Tschechischen Republik, die von tschechischen Behörden wegen Betrugs gesucht wird.
Interpols Haftbefehl wurde für ihn auf Antrag auf Auslieferung an die Behörden der Tschechischen Republik vom 05.12.2019 ausgestellt.












