Tatsachen gegen zwei Angeklagte wegen Missbrauchs der Abstimmung

Pejas Stiftungsstaatsanwalt hat wegen der Straftat der Stimmrechte Anklage gegen Angeklagte, A.G. und B.G. erhoben. Laut der Staatsanwaltschaft wird der Angeklagte, A.G., angeklagt, wegen der diesjährigen allgemeinen Wahlen am 6. Oktober, die zu dem hohen Datum im Dorf Percevel organisiert werden, etwa die Stunde [...]
Pejas Stiftungsstaatsanwalt hat wegen der Straftat der Stimmrechte Anklage gegen Angeklagte, A.G. und B.G. erhoben.
Laut der Anklage wird der Angeklagte, A.G., mit der 6. der diesjährigen allgemeinen Wahlen, organisiert durch das obere Datum, im Dorf Cline, ca. 1300 Uhr, in der unteren High School “Zeugen”, bei der Wahl von 0818C/01R, mit der Identifikationsabstimmung seines Bruders im Namen der anderen Person A.G, die nicht am Wahltag gewählt hatte, weil er in Italien lebt.
Wenn der Angeklagte B.G. mit der Qualität des Kommissars (Aktivist des Wahlrates) an hohem Platz belastet wird, erlaubt er den Angeklagten A.G., im Namen der anderen Person zu wählen. Mit diesen Handlungen besteht der starke Verdacht, dass die Angeklagten die als hoch bezeichneten Elemente der kriminellen Handlung erfüllt haben. Der Staatsanwalt des Falles im Falle des Aufstehens, dass die Anklage vor dem Gericht vorgeschlagen hat, dass die Angeklagten schuldig befunden und nach dem Gesetz über Straftaten verurteilt werden, die mit” angeklagt werden, sagte das Kommuniqué der Staatsanwaltschaft.
Gleichzeitig hat der Staatsanwalt des Falls vorgeschlagen, gegen die Angeklagten B.G, ausgesprochen zusätzliche Strafe “Halbierung der Ausübung von Beruf, Tätigkeit oder Pflicht”.












