Tried to Prepare Terrorist Works

Eine Anklage wurde von der Kosovo-Sonderstaatsanwalt für die S.A. für die Strafarbeit eingereicht “Vorbereitung von terroristischen Handlungen oder kriminellen Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und Sicherheit der Republik Kosovo. Der Angeklagte S.A., 12.07.2018, aus Serbiens Postamt, im nördlichen Teil von Mitrovica, hat ein Paket an die verletzten, R.R., an die [...]
Der Angeklagte S.A., 12.07.2018, aus Serbiens Postamt, im nördlichen Teil von Mitrovica hat ein Paket an den verletzten R.R. geschickt, in dem das Paket einen Typ “pistol enthielt. CZ Vzore 50” des 7.65m Kalibers, das tschechoslowakische Produkt, ohne Seriennummer, mit einem Clip, mit sechs Runden, 11 Paketen Typ Tramadool, 5 Paketen Trodon-Ampuls, 18 Paketen von gebankenen Kabeln und einem Pamphlet von A4 Formularen, mit Serbiens Logo, mit dem Titel <x2VHovna Command Vojbodike Kosovo/Majhojza>, deren Inhalt durch andere serbische Bürger, MP, SP, MP, M.S.H.C, P.E.
Mit diesen Handlungen hat der Angeklagte aus Artikel 144 Absatz 3 der KPRK kriminelle Arbeit begangen “Vorbereitung terroristischer Handlungen oder krimineller Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und Sicherheit der Republik Kosovo.
Die Strafverfolgung berichtet, dass der Angeklagte S.A. ab 2017 viele Bürger irreführend gewesen ist, so dass durch die Einführung falscher Fakten mit dem Ziel der illegalen Rentabilität des Reichtums die Situation einiger serbischer Bürger ausgebeutet hat, indem er sich als Seniorengesundheitsdienstmitarbeiter in Serbien einführte und als Vertreter der Organisation für Diabeteskranke, und dass sie im Auftrag ihrer Beschäftigung verschiedene Geldbeträge erhalten hat. Die R.R., in Höhe von 7.000 Euro, die verletzten S.R., in Höhe von 2000 Euro, sowie die verletzten M.R., in Höhe von 5.000 Euro, sowie viele andere hatten Geld für ihre Beschäftigung gefragt, aber wegen der hohen Summen hatten sie keine Gelegenheit, es zu geben.
Durch diese Handlungen hat der Angeklagte S.A. nach Artikel 335 Absatz 2 bezüglich KPRK Absatz 1 kriminelle Arbeit begangen “Täuschung”
Auch der Angeklagte S.A., 12.07.2018, hat unberechtigt in Besitz, Kontrolle und Besitz von Waffen gehalten, so dass die Typpistole “CZ Vrsor 50”, des 7.65m Kalibers, das tschechische Produkt, ohne Seriennummer, mit Clip, es durch Serbiens Post, im nördlichen Teil von Mitrovica, in ein Paket geschickt und im Namen von Radomir Repanovic an das Dorf Osojan geschickt hat, so dass die gleiche akzeptierte Waffe an die Polizei, die beschlagnahmt wurde, übermittelt hat.
Mit diesen Handlungen verpflichtete sich der Angeklagte, kriminelle Arbeit “Eigentum, Kontrolle oder unbefugte Besitz von Waffen” aus Artikel 374 Absatz 1 KPRK zu behalten.












