Accuze gegen Verdächtige, die seine Mutter und seinen Bruder angegriffen haben

Der Verfassungsgerichtsstaatsanwalt in Gjakova hat vor Verdachtstätern G.V Anklage erhoben, nachdem er angeblich zwei Grafen von häuslicher Gewalt begangen hatte, sowie kriminelle Handlungen der Vernichtung oder Beschädigung des Eigentums. Nach der Anklage hat G.V., nach einem Gericht, das über einen Sachstreit, den Sie mit seinen Eltern hatten, vermutt, verloren [...]
Nach der Anklage, verdächtigt G.V., nach einem Gericht, das über einen Sachstreit, den Sie mit seinen Eltern hatten, ging nach Hause Revolte und begann, seine Mutter und seinen Bruder anzugreifen, wo er auch leichte körperliche Verletzungen verursachte, und auch ihr Haus zu entrissen.
Diese Handlungen, die G. V. vermuten, haben gemäß Artikel 188 Absatz 3 in Bezug auf Artikel 1 Absatz 3.1 KPRK eine Straftat begangen, in Bezug auf Artikel 2 Absatz 1.2.4 des Gesetzes über den Schutz vor Gewalt der Familie und in Bezug auf strafrechtliche Handlungen der Vernichtung oder Beschädigung des Eigentums gemäß Artikel 333 Absatz 1 KPRK.












